Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) an Hamburger Gewässern - Instandsetzung der ökologischen Durchgängigkeit am Gewässer Wedeler Au in Rissen im Bereich Durchlass Feldweg 82 Beschlussempfehlung des Amtes
Im Rahmen von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL im Hinblick auf die Zielerreichung „gutes ökologisches Potenzial“ – ist der Neubau eines Durchlasses der Wedeler Au unter dem Feldweg 82 geplant. Die Maßnahme soll die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers gewährleisten und den Gewässerabschnitt strukturell aufwerten.
Die Herstellung der Durchgängigkeit zur Stärkung der Lebensraumfunktion für Fließgewässerorganismen ist eine zentrale Forderung der EG-WRRL. Auch die Verbesserung der Gewässerstruktur (hydromorphologische Qualitätskomponente) wird von der EG-WRRL immer dann gefordert, wenn der entsprechende Wasserkörper den guten ökologischen Zustand (bzw. das gute ökologische Potenzial) nicht erreicht. Dies ist bei der Wedeler Au der Fall.
Im Zuge der Herstellung des neuen Durchlasses werden die neu gestalteten Bereiche naturnah ausgestaltet. Es werden Strukturelemente eingebracht und ein neuer Gewässerbereich, ein Altarm, geschaffen. Die Maßnahme ist geeignet, Lebensraum für wassergebundene Insekten und Fische sowie Amphibien und Vögel, zum Beispiel den Eisvogel, wieder herzustellen. Es werden Bereiche geschaffen, die der Auenentwicklung dienlich sind, abzüglich des „Altarms“ wird der neue Gewässerlauf fünf Meter länger und erhält typische Mäander.
Zur Umsetzung des Vorhabens müssen voraussichtlich drei ausgetriebene Weidenstümpfe, drei kleinere Kopfweiden und ein Weißdorn sowie einige junge Erlen gefällt werden. Als Ausgleich- bzw. Aufwertungsmaßnahmen wird auf die neu modellierten Böschungen eine geeignete standorttypische Saatmischung aufgebracht. Es werden 15 bis 20 standorttypische heimische Gehölze wie Erlen, Eschen und Pfaffenhütchen im Bereich der Sekundäraue sowie weitere Weiden südlich des neuen Gewässerlaufes gepflanzt. Am westlichen und nördlichen Ufer des entstehenden Altarms werden Initialpflanzungen von standorttypischen Arten wie zum Beispiel Schilf, Blutweiderich, Wasserdost, Mädesüß oder Sumpfdotterblume vorgenommen.
Durch die Maßnahme wird die ökologische Funktion des Gewässers gestärkt und verbessert. Alle Bereiche des temporär beeinträchtigten Biotops werden in absehbarer Zeit in ihren ursprünglichen Zustand zurückkehren oder einen ökologisch höherwertigen Zustand erreichen. Über den gesamten Zeitraum der Umsetzung wird eine Umweltbaubegleitung eingesetzt, welche die Auflagen seitens der Behörde für Umwelt, Klima Energie, und Agrarwirtschaft (BUKEA) vom Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, hier die Abteilung Natur- und Biotopschutz), überwacht.
Die Maßnahme steht mit den Entwicklungszielen gemäß Landschafts- und Artenschutzprogramm in Einklang. Die Planung fand in enger Abstimmung mit den Abteilungen Naturschutz und Artenschutz sowie Schutz des Grundwassers der BUKEA statt. Darüber hinaus wurde die Abteilung Stadt- und Landschaftsplanung beteiligt und deren Belange im Rahmen der Planung berücksichtigt.
Das Bezirksamt empfiehlt, die EG-WRRL-Maßnahme wie beschrieben umzusetzen.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1 Übersichtskarte
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Querschnitte