Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) an Hamburger Gewässer Instandsetzung der ökologischen Durchgängigkeit am Gewässer Wedeler Au in Rissen im Bereich der Durchlässe Sandmoorweg und Kriemhildstraße Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 01.09.2020 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 26.2
Im Rahmen von Maßnahmen zur Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - im Hinblick auf die Zielerreichung „gutes ökologisches Potential“ - sind wasserbauliche Maßnahmen am Gewässer Wedeler Au im Bereich der Durchlässe Sandmoorweg und Kriemhildstraße vorgesehen.
Ziel der gesamten Maßnahme ist die ökologische Aufwertung der Wedeler Au. Die Wedeler Au ist als erheblich veränderter Wasserkörper nach EG-WRRL eingestuft. Die Herstellung der Durchgängigkeit für Fließgewässerorganismen ist eine zentrale Forderung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Auch die Verbesserung der Gewässerstruktur (hydromorphologische Qualitätskomponente) wird von der WRRL immer dann gefordert, wenn der entsprechende Wasserkörper den guten ökologischen Zustand (bzw. das gute ökologische Potenzial) nicht erreicht. Dies ist bei der Wedeler Au der Fall.
Die Maßnahme beinhaltet die Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich der Durchlässe in der Straße Sandmoorweg sowie in der Kriemhildstraße. Die Situation für die Fließgewässerorganismen wird verbessert, da ein Wanderungshindernis im Durchlassbereich beseitigt wird. Die Maßnahme steht mit den Entwicklungszielen gemäß Landschafts- und Artenschutzprogramm in Einklang und führt zu einer qualitativen Aufwertung der Biotopstrukturen im Gebiet.
Durch die starke Versandung im Durchlass und die damit verringerten unterschiedlichen Durchflusshöhen besteht die Gefahr, dass sich schwimmende Gehölze im Durchlass festsetzen können, wie in der Vergangenheit durch Baumstümpfe mit Wurzelwerk geschehen. Die Durchflusshöhe wird mit der ökologischen Sanierung der Durchgängigkeit erhöht. Vorhandene Sandbänke werden ausgebaut und durch Kiesrauschen ersetzt. Zur Verbesserung der Abflusssituation wird zudem der Sohlquerschnitt im Durchlassbereich eingeengt.
Pflanzen im Uferbereich und im Gewässer, die Im Rahmen der Baumaßnahme entnommen werden müssen, werden nach Abschluss der Arbeiten an geeigneter Stelle wieder eingesetzt. Eine Initialpflanzung wird bewusst nur an einigen Stellen vorgenommen. Im überwiegenden Teil der Ufer soll sich die Vegetation selbständig entwickeln. Um zu vermeiden, dass während der Umsetzung der Maßnahme Schäden an den vorhandenen Bäumen entstehen, werden diese sowohl im Stamm- als auch im Wurzelbereich geschützt.
Im Rahmen der Plangenehmigung erfolgte bereits eine Abstimmung mit der Behörde für Umwelt und Energie (Natur- und Artenschutz, Wasserwirtschaft), sowie mit der Abteilung Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona. Die ansässigen NABU-Vertreter wurden frühzeitig in die Planung integriert.
Die Maßnahme soll ab Oktober 2020 umgesetzt werden und umfasst eine Bauzeit von 8 bis 10 Wochen.
Anlage 1 Übersichtskarte
Anlage 2 Übersichtsplan
Anlage 3 Lageplan Durchlass Sandmoorweg
Anlage 4 Lageplan Durchlass Kriemhildstraße
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