Umgang mit kleinen Anträgen im neuen zuwendungsrechtlichen Verfahren Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNE
Letzte Beratung: 11.12.2025 Hauptausschuss Ö 14.2
Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Praxis, Anträge auf Zuwendungen unterhalb der sogenannten Kleinverfahrensgrenze, aktuell 5.000 Euro, zum Zweck der Verfahrensvereinfachung direkt im Haushaltsausschuss zu beraten und nicht zuvor in den zuständigen Fachausschuss einzuspeisen, nicht gut zum neuen zuwendungsrechtlichen Verfahren nach § 11 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona und ihrer Ausschüsse in der Fassung vom 30. Oktober 2025 (GO) passt. Insbesondere erschwert diese Differenzierung die Priorisierung durch die Fachausschüsse nach § 11 Abs. 5 GO. Die entsprechende Regelung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung in der Fassung vom 30. Januar 2025 (§-19-Vereinbarung) soll daher bis auf Weiteres nicht mehr angewendet werden. Zukünftig sollen also unabhängig vom Förderbetrag alle zuwendungsrechtlichen Anträge im jeweiligen Fachausschuss beraten werden. Wenn sich das Verfahren so bewährt, kann die Regelung im Rahmen der nächsten Überarbeitung der §-19-Vereinbarung gestrichen werden.
Der Hauptausschuss möge daher beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten die Regelung im Abschnitt für den Haushaltsausschuss Nummer 1, 2. Aufzählungszeichen, 2. Halbsatz der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung in der Fassung vom 30. Januar 2025 über die sogenannte Kleinverfahrensgrenze in Höhe von 5.000 Euro bis auf Weiteres nicht anzuwenden.
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Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
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