21-1025

Übernahme von Sportanlagen für Vereine ein Zusatzgeschäft? Kleine Anfrage von Dr. Adrian Hector (Fraktion GRÜNE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2020
27.08.2020
Ö 3.4
Sachverhalt

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburger Sportbund haben im November 2005 eine Rahmenvereinbarung zur Sportförderung geschlossen. Diese Rahmenvereinbarung sah unter anderem die Übernahme von öffentlichen Sportplätzen durch die Sportvereine vor.

Insgesamt wurden damals in allen Bezirken 34 Sportstätten per Sportrahmenvertrag Sportvereinen überlassen. In den bezirklichen Einzelplänen sind seitdem Kostenermächtigungen für die Betriebskosten der bezirklichen Sportplätze sowie für den Einsatz der Sportplatzwarte enthalten.

Die Kostenerstattung an die Vereine beträgt seitdem 90 Prozent der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2004 und 50 Prozent der Sportplatzwartpersonalkosten aus 2004. Die überwiegende Anzahl der Sportstätten blieb damals aber in städtischer Regie, unter anderem deshalb, weil es nur eine kleine Zahl von Vereinen gab, die sich die Übernahme zu den beschriebenen Konditionen dauerhaft zutraute.

Mittlerweile wurden die durch die Überlassung seitens der Bezirksämter eingesparten Bewirtschaftungs- und Personalkosten durch allgemeine Kostensteigerungen und Konsolidierungsanforderungen komplett aufgezehrt. Trotzdem muss die Pflege der den Sportvereinen überlassenen Sportanlagen auch in Zukunft gesichert bleiben.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Welche Sportanlagen in Altona wurden Sportvereinen mit Erstattung einer pauschalierten Kostenbeteiligung überlassen? (Bitte unterscheiden in jene, die 2007/2008 Verantwortung übernommen haben und andere!)

 

Zu 1:

Es wurden folgende Sportanlagen per Überlassungsvertrag in 2007/2008 übergeben:

 

Baurstrasse 22

Quellental 27

Sternschanze 9

 

  1. Welche Sportvereine oder -verbände sind Vertragspartner des Bezirksamts Altona?

 

Zu 2:

Die Vereine SC Nienstedten und SC Sternschanze sind Vertragspartner des Amtes.

 

 

  1. In welcher Höhe wird in diesem Jahr die Kostenerstattung an diese jeweils im Einzelnen gezahlt? Bitte separate Angaben für Personal- und Sachkosten!

 

Zu 3:

 

2020

Betriebskosten

Aufwandspauschale

SC Nienstedten

9.800,79 €

 *0,00 €

SC Sternschanze

13.141,21 €

8.320,00 €

 

  • Der Verein erhält eine jährliche Betreuungspauschale in Höhe von 2.454,20 €; gilt für Anlagen ohne Personalstelle.

 

  1. Gab es in den letzten 10 Jahren Abweichungen von diesem Betrag? Wenn Ja: Welche?

 

Zu 4:

Nein.

 

  1. Wie hoch sind die Beträge für Personal- und Sachkosten, die die Sportvereine jeweils in diesem Jahr aufwenden bzw. in 2019 aufgewendet haben?

 

Zu 5:

S. Antwort zu 3.

 

  1. Wie hoch müsste - aus Sicht des Bezirksamts - die pauschalierte Kostenerstattung für Personal- und Sachkosten sein, um auskömmlich zu sein?

 

Zu 6:

Die Höhe der tatsächlichen Kosten liegt ausschließlich den jeweiligen Vereinen vor und ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Siehe hierzu auch Drucksache der Bürgerschaft- Antrag Aufstockung der Mittel für überlassene Sportanlagen Drs 21/19948

 

  1. Wurden bereits Sportanlagen von Sportvereinen an das Bezirksamt zurückgegeben?

 

Zu 7:

Ja. Die Sportanlage Baurstrasse wurde im Jahr 2015 an das Bezirksamt im Zuge einer umfassenden Erweiterungs- und Neubaumaßnahme zurückgegeben. Der Mittelansatz spielte hierbei keine Rolle.

 

Anhänge

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