Übernahme von Sportanlagen für Vereine ein Zusatzgeschäft? Kleine Anfrage von Dr. Adrian Hector (Fraktion GRÜNE)
Letzte Beratung: 01.09.2020 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 26.13
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburger Sportbund haben im November 2005 eine Rahmenvereinbarung zur Sportförderung geschlossen. Diese Rahmenvereinbarung sah unter anderem die Übernahme von öffentlichen Sportplätzen durch die Sportvereine vor.
Insgesamt wurden damals in allen Bezirken 34 Sportstätten per Sportrahmenvertrag Sportvereinen überlassen. In den bezirklichen Einzelplänen sind seitdem Kostenermächtigungen für die Betriebskosten der bezirklichen Sportplätze sowie für den Einsatz der Sportplatzwarte enthalten.
Die Kostenerstattung an die Vereine beträgt seitdem 90 Prozent der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2004 und 50 Prozent der Sportplatzwartpersonalkosten aus 2004. Die überwiegende Anzahl der Sportstätten blieb damals aber in städtischer Regie, unter anderem deshalb, weil es nur eine kleine Zahl von Vereinen gab, die sich die Übernahme zu den beschriebenen Konditionen dauerhaft zutraute.
Mittlerweile wurden die durch die Überlassung seitens der Bezirksämter eingesparten Bewirtschaftungs- und Personalkosten durch allgemeine Kostensteigerungen und Konsolidierungsanforderungen komplett aufgezehrt. Trotzdem muss die Pflege der den Sportvereinen überlassenen Sportanlagen auch in Zukunft gesichert bleiben.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Es wurden folgende Sportanlagen per Überlassungsvertrag in 2007/2008 übergeben:
Baurstrasse 22
Quellental 27
Sternschanze 9
Zu 2:
Die Vereine SC Nienstedten und SC Sternschanze sind Vertragspartner des Amtes.
Zu 3:
2020 |
Betriebskosten |
Aufwandspauschale |
SC Nienstedten |
9.800,79 € |
*0,00 € |
SC Sternschanze |
13.141,21 € |
8.320,00 € |
Zu 4:
Nein.
Zu 5:
S. Antwort zu 3.
Zu 6:
Die Höhe der tatsächlichen Kosten liegt ausschließlich den jeweiligen Vereinen vor und ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Siehe hierzu auch Drucksache der Bürgerschaft- Antrag Aufstockung der Mittel für überlassene Sportanlagen Drs 21/19948
Zu 7:
Ja. Die Sportanlage Baurstrasse wurde im Jahr 2015 an das Bezirksamt im Zuge einer umfassenden Erweiterungs- und Neubaumaßnahme zurückgegeben. Der Mittelansatz spielte hierbei keine Rolle.
ohne
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