21-2254

Überarbeitung Altonaer Modell Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

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01.09.2021
Sachverhalt

Im Oktober 2019 erging aus dem Jugendhilfeausschuss der Auftrag an das Jugendamt, das Altonaer Modell hinsichtlich der herangezogenen Indikatoren zu überarbeiten, die Quartierslagen aus dem RISE-Sozialmonitoring zu berücksichtigen und das Bonusmodell zu überprüfen.

 

Zur Umsetzung dieses Auftrages wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertreter*Innen der freien Träger, des Jugendhilfeausschusses sowie des Jugendamtes bestand. Die Arbeitsgruppe hat sich an insgesamt fünf Terminen zusammengefunden.

 

Es wurde sich mit folgenden Themen auseinandergesetzt:

 

  1. Kriterien und Indikatoren des Altonaer Modells

 

Die bisherig herangezogenen Indikatoren haben, in Verbindung mit der Verteilung durch Grund- und Bonusmodell, zu einer nicht bedarfsentsprechenden Verteilung geführt. Quantitative Größen können die sozialräumlichen Qualitäten nur eingeschränkt darstellen und ein Verteilungsmodell aufgrund von Armutskriterien kann nur annäherungsweise eine objektive Mittelverteilung gewährleisten. In Annäherung an die RISE-Armutskriterien hat sich die Arbeitsgruppe inhaltlich auf die folgenden Indikatoren geeinigt:

 

- Bevölkerungsanzahl der jungen Menschen von 6 bis 27 Jahren

- Anzahl der jungen Menschen mit Migrationshintergrund

- Anzahl der Kinder von Alleinerziehenden

- U15 in SGB II - Bezug

- 15-25-jährige in SGB II - Bezug

- Anzahl junger Menschen in den Wohnunterkünften

- Einwohnerdichte

 

Anliegende Tabelle (Anl.1) stellt die bisherigen Indikatoren mit denen des Sozialmonitorings und des Arbeitsgruppenvorschlags gegenüber. Ersichtlich ist die Nähe des Arbeitsgruppenvorschlags zum Sozialmonitoring.

 

 

 

 

  1. Rechenmodelle und Mittelverteilung

 

Die Arbeitsgruppe ist sich einig, dass eine Verteilung nach dem "Winner takes all"-Prinzip des Bonusmodells in einem neuen Verteilungsmodell nicht berücksichtigt werden soll. Das neue Modell soll möglichst einfach gehalten sein und sich auf inhaltliche Kriterien (s.o.) beziehen.

 

Für die Grundversorgung der Einrichtungen soll weiterhin ein Grundmodell herangezogen werden. Der bisherige Anteil am Gesamtbudget von 97,5% soll so beibehalten und 2,5% durch das Altonaer Modell verteilt werden.

 

Neben einem reinen Additionsmodell wurde innerhalb der Arbeitsgruppe besprochen, ob der Jugendhilfeausschuss aus dem Budget eigene Mittel zur Verfügung haben sollte, die nach politischer Diskussion auf die Planungsräume verteilt werden.

 

Anhand der obigen Kriterien wurden drei mögliche Modellvarianten erarbeitet (siehe Anl.2).

 

Modell A ist ein reines Additionsmodell, dass die obigen sieben Kriterien gleichgestellt berücksichtigt und die zur Verfügung stehenden 2,5% des Gesamtbudgets anteilig auf die Planungsräume verteilt.

 

Modell B berücksichtigt die Idee eigener Mittel für den Jugendhilfeausschuss. Fünf von sieben Anteilen der zur Verfügung stehenden 2,5% werden durch ein Additionsmodell von fünf Kriterien verteilt. Zwei von sieben Anteilen sollen durch den Jugendhilfeausschuss nach politischer Schwerpunktsetzung verteilt werden.

 

Modell C ähnelt dem Modell B bis auf den Unterschied, dass aus den durch den Jugendhilfeausschuss zu verteilenden Mitteln ein fester Betrag für Schwerpunktthemen festgesetzt ist.

 

 

  1. Beteiligung der AG nach § 78 SGB VIII OKJA

 

Am 20.05.2021 stellte die Arbeitsgruppe die Ergebnisse im Rahmen der AG78 OKJA vor, um am 04.06.2021 im Rahmen einer Sondersitzung das von den Trägern und Einrichtungen präferierte Modell zu erfragen. Um auch terminlich verhinderten Mitgliedern die Möglichkeit zur Abstimmung zu geben, konnte das Votum ebenfalls per Email erfolgen.

 

An der Abstimmung haben 20 OKJA-Einrichtungen teilgenommen. Die kommunalen Einrichtungen stimmten nicht mit ab. Weitere 13 Einrichtungen haben sich enthalten.

 

Das Abstimmungsergebnis:

 

Modell A 7

Modell B 11

Modell C 2

 

 

  1. Ergebnis

 

Die AG nach § 78 SGB VIII OKJA spricht sich mehrheitlich für das Modell B aus.

 

Vorbehaltlich der Auskömmlichkeit bei der Verteilung der Mittel in der RZ OKJA kann der JHA bis zu 30.000 Euro (s. Vergleich in der RZ SAE)  anhand politischer Schwerpunktsetzungen und unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung in der OKJA weitere Projekte fördern. Diese Förderung ist immer abhängig von den derzeit gültigen Haushaltsbeschlüssen von Senat und Bürgerschaft. 

 

Um die Schwerpunktthemen für die durch den Jugendhilfeausschuss zu verteilenden Mittel zu konkretisieren, hat sich die Arbeitsgruppe am 12.08.2021 abschließend getroffen.

 

Die Schwerpunktsetzungen sollen aktuelle Themen und Herausforderungen für die OKJA innerhalb der Planungsräume aufgreifen und werden folgendermaßen kategorisiert:

 

1. Beteiligung und Partizipation.

2. Kompensation von fehlendem öffentlichen Raum und Bereitstellung von Sport- und Bewegungsangeboten.

3. Demokratieförderung, politische und religiöse Bildung sowie die Auseinan-dersetzung mit extremen Haltungen.

4. Umwelt- und Klimaschutz.

5. Lebenswelterweiterung, soziale Teilhabe, Schaffung von Begegnungen.

6. Gesundheitsförderung, Drogen, Sucht.

 

Die entsprechenden Bedarfe und Herausforderungen sollen im Rahmen von Pla-nungsraumgesprächen mit den dort ansässigen OKJA-Einrichtungen ermittelt werden. Bei der Mittelverteilung durch das Altona Modell sollen diese planungsraumspezifischen Themen berücksichtigt und dem Jugendhilfeausschuss eine entsprechende Empfehlung unterbreitet werden.

 

Am 19.08.2021 wird das finale Ergebnis der AG78 OKJA vorgestellt.

 

Anlage 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

 

 

Aus der Sitzung des Unterausschusses Haushalt am 18.08.2021 wurde ein erneuter Prüfauftrag an die AG "Überarbeitung Altonaer Modell" verteilt mit der Bitte ein abschließendes Votum für die Beschlussfassung am 01.09.2021 zu verfassen.

 

Vorschlag der AG "A-Modell" zur % Verteilung der 2,5 % aus der RZ OKJA für das A-Modell

 

Der Sockelbetrag errechnet sich aus 97,5% der RZ und soll die Planungssicherheit für die freien Träger in den Planungsräumen gewährleisten.

Der durch das Altonaer Modell zu verteilende Betrag von 2,5 % der RZ OKJA teilt sich zu 60% auf das Additionsmodell und zu 40% auf die fachpolitischen Schwerpunktthemen auf. Die % Verteilung erfolgte über eine Setzung.

 

Die Umsetzung des A-Modells findet in 2 Phasen statt.

Phase 1: ausschließliche Verteilung durch das Additionsmodell ab 2022.

Phase 2: Additionsmodell sowie Einbringung der fachpolitischen Schwerpunkte ab 2023.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

Siehe oben