21-2453

Trinkwasserversorgung am Altonaer Bahnhof jetzt umsetzen! Antrag der SPD-Fraktion (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.10.2021 Bezirksversammlung Ö 9.9

Sachverhalt

Dass der Mensch sauberes Wasser braucht und trinken muss um zu überleben, ist sicher kein Geheimnis und genau aus diesem Grunde ist der Zugang zu sauberem Wasser seit vielen Jahren von der UN als Menschenrecht deklariert. Die Bundesregierung hat dieser UN-Resolution ausdrücklich zugestimmt. Menschen ohne die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes sind ohnehin schon großen gesundheitlichen Strapazen ausgesetzt, es müssen daher in der Tat öffentliche Stellen der Trinkwasserversorgung geschaffen werden und da kann es auch nicht bei den ganz wenigen öffentlichen Trinkwasserspendern in Hamburg bleiben. Mit Beschluss vom 22. April 2021 hat sich daher die Bezirksversammlung Altona für eine flächendeckende Einrichtung öffentlicher Trinkwasseranlagen eingesetzt.

 

Hamburg Wasser hat daraufhin bestimmte Voraussetzungen für die Einrichtung weiterer Trinkwasserbrunnen definiert, insbesondere auf das Erfordernis einer Beauftragung durch eine städtische Dienststelle hingewiesen. Darüber hinaus wurde von Seiten des Bezirksamtes dringend angeregt, ein Hamburg weites Vorgehen zu definieren. In dieses Vorgehen sollte nach Darstellung des Bezirksamtes senatsseitig die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als Aufsichtsbehörde von Hamburg Wasser eingebunden werden und von dort sollten auch Ressourcen für eine Klärung zur Verfügung gestellt werden (vgl. Mitteilungsdrucksache 21-2005.1). Ebenfalls wurde von Hamburg Wasser angekündigt, dass bereits zusätzliche Bestrebungen der BUKEA bestehen sollen, die von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) betreuten öffentlichen Toiletten in den nächsten Jahren vermehrt mit Trinkbrunnen auszustatten. Ersten Prüfungen zufolge sehen SRH und BUKEA diesbezüglich ein hohes Potenzial (vgl. Mitteilungsdrucksache wie vorher). Ob im Nachgang zur vorzitierten Mitteilung konkrete weitere Schritte vom Bezirksamt oder der BUKEA unternommen wurden, ist indes nicht erkennbar.

 

Mit Mitteln des bezirklichen Quartiersfonds und RISE-Mitteln wird der Bahnhofsvorplatz Altona nun deutlich aufgewertet. Rund 250.000 Euro für eine neue öffentliche Toilettenanlage sollen künftig dafür sorgen, dass die Aufenthaltsqualität im Quartier entscheidend verbessert wird. Insbesondere das Bezirksamt Hamburg hat im Zusammenhang mit der Einrichtung der neu geplanten barrierefreien Toilettenanlage am Paul-Nevermann-Platz richtig darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, die Situation am Altonaer Bahnhof in einem Gesamtkontext zu betrachten und die sozialräumlichen Strukturen vor Ort für alle Menschen dort nachhaltig zu verbessern (vgl. gemeinsame Pressemitteilung der Finanzbehörde, der Behörde für Wissenschaft und Bezirke sowie des Bezirksamtes Altona vom 29.09.21). Bei der Schaffung der neuen Toilettenanlage am Altonaer Bahnhof ist es nun wichtig, eine öffentliche Trinkwasserversorgung gleich mit zu denken, mit zu planen und umzusetzen. Ob ein öffentlicher „Trinkbrunnen“ hier bereits mitberücksichtigt wurde, ist bislang nicht bekannt, jedenfalls aber nicht kommuniziert.

 

Auch bei anderen bestehenden und künftigen öffentlichen Toilettenanlagen ist eine Ausstattung mit „Trinkbrunnen“ sinnvoll und im Gegensatz zur Schaffung autarker Trinkbrunnen auch vergleichsweise einfach und kostengünstiger umzusetzen und zu betreiben, so dass auch hier ein Ausbau vorangebracht werden muss.

 

Die Bezirksversammlung beantragt daher was folgt:

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, bei der Planung und Umsetzung der neuen öffentlichen Toilettenanlage am Altonaer Bahnhof in Zusammenarbeit mit Hamburg Wasser, der Hamburger Stadtreinigung und der zuständigen Fachbehörde BUKEA eine öffentliche Trinkwasserversorgung mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die im Bezirk Altona bereits bestehenden Toilettenanlagen dahingehend zu überprüfen, inwieweit dort eine Ausstattung/Nachrüstung  mit Trinkbrunnen kurzfristig realisierbar ist.

 

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird nach § 27 BezVG gebeten, den flächendeckenden Ausbau der öffentlichen Trinkwasserversorgung voranzubringen, insbesondere zunächst an allen öffentlichen Toilettenlagen. Trinkwasserstellen sollen dabei möglichst von außen und barrierearm zugänglich gemacht werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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