Transparenz für die Bürger*innen beim Asphaltmischwerk ASPA Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 anliegende Drucksache 21-1237 beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat hierzu mit Schreiben vom 13.10.2020 wie folgt Stellung genommen:
Die Emissionsmessungen bei der ASPA GmbH werden voraussichtlich am 10.11. und 11.11.2020 von einem offiziell für Emissionsmessungen anerkannten Messinstitut als sachverständige Stelle nach § 29 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt werden. Da die Produktionszeiten und -mengen des Asphaltmischwerks baustellenabhängig sind, kann es ggf. noch zu Terminverschiebungen kommen. Es war einem Beschwerdeführer bereits im Vorwege zugesagt worden, ihn über den Termin zu informieren.
Die detaillierten Antragsunterlagen über die Änderungen an der Anlage gemäß § 16 BImSchG wurden der Bauprüfabteilung des Bezirksamtes im Rahmen des Beteiligungsverfahrens am 03.03.2020 zugesandt. Die zustimmende Stellungnahme der Bauprüfabteilung des Bezirksamts wurde am 20.03.2020 abgegeben. Eine Kopie des Genehmigungsbescheids vom 16.04.2020 wurde der Bauprüfabteilung des Bezirks zugesandt.
Bereits in der Drucksache 21-0855 hat die damalige Behörde für Umwelt und Energie unter Ziffer 6 dargelegt, dass die Unterlagen nicht der Veröffentlichungspflicht nach § 3 Absatz 1 Nr. 10 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) unterliegen.
Die Einsichtnahme von Personen in die Unterlagen erfordert einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz (UIG). Im Rahmen des Informationsverfahrens nach UIG ist der Inhalt des Antrages auch dem Betreiber bekanntzugeben. Er erhält die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in den Unterlagen vorhanden sind und ggf. geschwärzt werden sollten.