21-1680

Transparenz beim Asphaltmischwerk und ihrer Genehmigungsbehörde Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 11.02.2021 Hauptausschuss Ö 4

Sachverhalt

Seit 2016 wurden bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) fast 300 Beschwerden über Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Schwefel- und Asphaltgerüche rund um das Asphaltmischwerk am Rondenbarg verzeichnet.

 

Mithilfe diverser Auskunftsersuchen durch die Bezirksversammlung Altona und Bürgerschaft wurde versucht, Transparenz für die betroffenen Bürger hinsichtlich der Emissionen des Asphaltmischwerkes herzustellen. Leider ohne den gewünschten Erfolg.

 

In einem nächsten Schritt sollen deshalb sämtliche Genehmigungsunterlagen sowie Umweltdaten des Asphaltmischwerkes, insbesondere die Antrags- und Genehmigungs-unterlagen und Abnahmeprotokolle des Umbaus des Asphaltmischwerks ab 2020 (Verlängerung der Paralleltrommel, Erhöhung des Schornsteins, Einhausung der LKW Verladung etc.) sowie sämtliche Unterlagen und Protokolle zu den im November 2020 durchgeführten (dreijährlich-wiederkehrenden) TÜV-Messungen sowie den Abnahmeprotokollen/-messungen nochmals betrachtet werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, sämtliche Antrags- und Genehmigungsunterlagen zum Asphaltmischwerk am Rondenbarg, soweit diese der Bauprüfabteilung vorliegen, den Mitgliedern des Ausschusses für Klimaschutz Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis zu geben.

 

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, den Mitgliedern des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz folgende Unterlagen in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben: 
    1. alle Protokolle sowie Gesprächsnotizen, insbesondere zu Besprechungen der BUKEA mit dem Asphaltwerk am Rondenbarg, die den Umbaumaßnahmen ab 2020 vorausgingen
    2. alle Dokumente zu den TÜV-Messungen in 2020 sowie über die Abnahme des Umbaus des Asphaltwerks am Rondenbarg
    3. alle Dokumente zu den Umweltdaten des Asphaltwerks am Rondenbarg
    4. alle bei der BUKEA erteilten Genehmigungen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz vergeben wurden.

 

  1. Der Bezirksversammlung wird aufgrund der Komplexität der Thematik gutachterliche Unterstützung heranziehen. Der Haushalts- und Vergabeausschuss wird gebeten zu prüfen, auf welchem Weg die dafür notwendige Finanzierung bis zu einer Höhe von 2.000 Euro möglich gemacht werden kann.

 

 

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