Transparente Einbindung des Arbeitskreises Ortskern Blankenese" in die weitere Beratung der Ergebnisse des Bürgerrates Mobilität Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 09.04.2026 Hauptausschuss Ö 4
Mit Beschluss der Bezirksversammlung wurde im Jahr 2024 ein Bürgerrat zur Mobilitätsentwicklung unter Einbeziehung des Arbeitskreises im Kerngebiet Blankenese eingesetzt. Ziel dieses Beteiligungsformates war es, durch ein Losverfahren eine möglichst breite und vielfältige Beteiligung der Bevölkerung sicherzustellen und zusätzliche Impulse für die politische Entscheidungsfindung zu gewinnen.
Bürgerräte mögen eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie darstellen, sie ersetzen jedoch weder bestehende Beteiligungsstrukturen noch etablierte Gremien im Stadtteil.
Im Ortskern Blankenese existiert seit vielen Jahren ein kontinuierlich arbeitender, durch die Bezirksversammlung eingebundener Arbeitskreis, in dem sich Vertreterinnen und Vertreter lokaler Initiativen, Institutionen, der Kirche sowie der Kommunalpolitik regelmäßig mit Fragen der Entwicklung des Ortskerns befassen und Empfehlungen erarbeiten.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar und politisch nicht überzeugend, dass dieser Arbeitskreis im bisherigen Verfahren des Bürgerrates offenbar nicht systematisch einbezogen wurde. Gerade angesichts der Zielsetzung des Bürgerrates – nämlich die Einbindung lokaler Expertise und Perspektiven – wäre eine frühzeitige Beteiligung dieses Gremiums naheliegend gewesen. Spätestens mit Vorliegen der Ergebnisse des Bürgerrates ist es aus Gründen der Transparenz, der Nachvollziehbarkeit und der Qualität der politischen Entscheidungsfindung geboten, dem Arbeitskreis die Möglichkeit zur Befassung einzuräumen. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Infragestellung des Bürgerrates, sondern um eine sinnvolle Verzahnung bestehender und neuer Beteiligungsformate.
In dem Bewusstsein, dass Bürgerräte die politische Entscheidungsfindung lediglich beratend unterstützen und die abschließende Bewertung weiterhin bei den gewählten Gremien liegt, ist es umso wichtiger, alle relevanten lokalen Akteure angemessen einzubinden.
Der vorliegende Antrag dient daher dem Ziel, Transparenz herzustellen, bestehende Strukturen zu respektieren und die Qualität der weiteren politischen Beratung zu verbessern.
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,
:
Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
ohne
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