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Tempo 30 Modellversuch in Altona: 30 km/h flächendeckend als regelhaft zulässige Höchstgeschwindigkeit einführen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.05.2023
Sachverhalt

Nach aktuellem Stand ist Hamburg die einzige Großstadt, die sich dem Unterstützungskreis der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ noch nicht angeschlossen hat. Köln, München, Frankfurt und selbst Berlin, dessen politische Struktur als Stadtstaat mit der Freien und Hansestadt Hamburg zu vergleichen ist, sind inzwischen der Städteinitiative beigetreten.

 

Bereits Ende April 2022 hatte die Bezirksversammlung Altona mehrheitlich beschlossen, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu empfehlen, darauf hinzuwirken, dass sich Hamburg dieser Initiative anschließt, Drs. 21-3024B vom 28. April 2022. Anfang Juni 2022 hatte die Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft beantragt, den Senat aufzufordern, der Städteinitiative beizutreten. Leider waren weder der Beschluss der Bezirksversammlung Altona, noch der Antrag der Fraktion die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft erfolgreich.

 

Nach Verweisung des Antrags der Bürgerschaftsfraktion Die Linke in den Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung, hatte sich die Hamburgische Bürgerschaft Mitte Juni 2022 mehrheitlich gegen einen Beitritt zur Initiative ausgesprochen, Bürgerschaftsdrucksache Nr. 22/9088. Die Mehrheit sah es für die weitere Förderung von Tempo 30 als ausreichend an, eine von der Bundesregierung angekündigte Novellierung der Straßenverkehrsordnung und eine Neufassung landesrechtlicher Vorschriften zur Anordnung von Tempo 30 besonders vor Schulen und Kindergärten zu unterstützen.

 

Mit vergleichbarer Argumentation lehnte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Mitte Juni 2022 die von der Bezirksversammlung Altona beschlossene Empfehlung zum Beitritt zur Städteinitiative ab, vgl. Mitteilungsdrucksache Nr. 21-3233.

 

Die Ablehnung ist politisch nicht nachvollziehbar. Der Beitritt Hamburgs zur Städteinitiative hätte eine wichtige politische Signalwirkung für die Mobilitätswende haben können. Jetzt ist Altona selbst gefordert, sich klar für die rechtliche Möglichkeit auszusprechen, innerorts flächendeckend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einführen zu können. Es ist die Pflicht Altonas, sich mit einem eigenen Beitritt zur Städteinitiative deutlich für mehr Lebensqualität und Gesundheitsschutz im Interesse seiner rund 280.000 Einwohner:innen zu positionieren.

 

Die flächendeckende regelhafte Einführung von Tempo 30 innerorts ist ein Kernstück der dringend notwendigen sozial-ökologischen Mobilitätswende. Für eine Einführung von Tempo 30 sprechen die seit Jahren bekannten Gesichtspunkte: Dazu zählen unter anderem Umweltschutz, Klimaschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit auch für Rad- und Fußverkehr sowie Lebens- und Aufenthaltsqualität in den innerstädtischen Quartieren.

 

In der Praxis scheitert die Einführung von Tempo 30 immer wieder an den zu engen Verwaltungsvorschriften. Selbst bei positiven Entscheidungen dauert es angesichts der zahlreichen Verfahrensschritte oft Jahre, bis z.B. eine seit langem beschlossene Tempo 30 Zone tatsächlich angeordnet wird. Der Beschilderungsaufwand für Tempo 30 Zonen, Tempo 30 Streckenverbote u.a. vor Schulen und Kindergärten bis hin zu Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ist zudem unverhältnismäßig hoch.

 

Ein Modellversuch bietet die Chance, den Nachweis zu erbringen, dass die flächendeckende Einführung von Tempo 30 praktikabel ist und die Vorteile einer solchen Regelung deutlich überwiegen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt mit der sog. Experimentierklausel des § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 4 StVO eine geeignete Rechtsgrundlage für einen Modellversuch zur Verfügung. Die Umsetzung eines zunächst auf drei Jahre befristeten Modellversuchs ist rechtlich zulässig und administrativ zu bewältigen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, den Beitritt des Bezirks Altona zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zu erklären.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, im Rahmen eines Modellversuchs mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren im Bezirk Altona Tempo 30 als grundsätzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuführen. Nur noch für eine sehr geringe Anzahl von Hauptverkehrsstraßen, auf denen eine höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit als 30 km/h zwingend erforderlich ist, sind Ausnahmen zuzulassen (Umkehrung der regelhaften zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30). Die Festlegung der vom Geltungsbereich des Modellversuchs ausgenommenen Hauptverkehrsstraßen sowie alle weiteren Modalitäten des Modellversuchs wie z.B. wissenschaftliche Beratung, Begleitung und Auswertung sind in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt des Bezirks und dem Verkehrsausschuss zu realisieren. Der personelle Mehrbedarf für die fachliche Begleitung des Modellversuchs beim Bezirksamt ist durch Einwerbung zusätzlicher Haushaltsmittel für Personal zu kompensieren.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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