22-1978

Tempo 30 in den Straßen Fahrenort und Spreestraße Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Wie in der Eingabe der Verkehrs AG und des Luruper Forums (Drs 22-1954) beschrieben, gibt es in den Straßen Fahrenort und Spreestraße unterschiedliche Geschwindigkeitsanordnungen. Temporäre Tempo 30-Strecken vor Schulen und sozialen Einrichtungen wechseln mit dauerhaften 30 km/h-Strecken in Kurvenbereichen und vor sozialen Einrichtungen und kurzen Strecken, die mit 50 km/h befahren werden dürfen. Diese Situation ist häufig nicht direkt zu durchschauen und führt zur Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die längste Strecke, auf der Tempo 50 gefahren werden darf, ist rund 450 m lang. In diesem Bereich liegen eine Kreuzung mit Lichtzeichenanlage und auf beiden Seiten Bushaltestellen. Es ist somit für Busse nur sehr schwer möglich, eine Geschwindigkeit von über 30 km/h zu erreichen. Die Auswirkungen einer durchgehenden Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h hätte also faktisch keine Auswirkungen auf den Busverkehr.

In der Spreestraße gibt es eine weitere kurze Strecke zwischen Elbgaustraße und der ersten 30 km/h-Strecke, in der 50 km/h gefahren werden darf. An dieser Strecke liegen die Elbgaupassagen. An der Einfahrt zu den Parkplätzen und aufgrund von Fußnger:innen, die die Straße überqueren, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen mit schnell fahrenden Autos. Busse erreichen in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufgrund von Haltestellen und der Kreuzung zur Elbgaustraße nicht.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG, die Verträglichkeit von durchgehend 30 km/h für den ÖPNV in den Straßen Fahrenort und Spreestraße zu prüfen und ihr Einverständnis zur Einrichtung einer durchgehenden 30 km/h-Strecke oder einer 30 km/h-Zone mit Unterbrechungen an den Lichtzeichenanlagen in diesen Straßen zu erteilen.
  1. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG, ihr Einverständnis zur Anordnung von Einzelvorfahrten (Zeichen 301) in den Straßen Fahrenort und Spreestraße an den Einmündungen zwischen Luruper Hauptstraße und Elbgaustraße aufgrund des Buslinienverkehrs in einer einzurichtenden 30 km/h-Zone mit Unterbrechungen an den Lichtzeichenanlagen zu erteilen und die Anordnung einer zeitlich wie örtlich durchgehenden 30 km/h-Strecke in den Straßen Fahrenort und Spreestraße zu prüfen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Spreestraße Elbgaustraße Luruper Hauptstraße

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