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Telefonische Beratung ermöglichen – Sicherer Raum in Flüchtlingsunterkünften bereitstellen Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.06.2020
Sachverhalt

Hamburg verfügt über ein vielfältiges soziales Netz an sozialen Hilfsangeboten. Durch die derzeitigen Maßnahmen, um die weitere Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern sind viele Einrichtungen und Hilfsangebote nur noch telefonisch verfügbar. Besonders für sensible Bereiche wie etwa häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch oder Suchtprobleme ist es wichtig, dass auch für die telefonische Beratung ein ruhiger und geschützter Raum genutzt werden kann.

 

Ein solcher Raum ist in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung selten verfügbar. Einzelzimmer sind die Ausnahme und in den Gemeinschaftsräumen kann eine solche Atmosphäre nicht hergestellt werden. Besonders bei Fällen von häuslicher Gewalt, in den die Täter gezielt die Opfer isolieren, ist es für die Hilfesuchenden besonders schwierig telefonisch Hilfe zu erhalten. Insbesondere, wenn nicht nur ein geschützter Raum fehlt, sondern auch das notwendige Telefon. Das kann dazu führen, dass insbesondere Frauen, Kinder und Jugendliche nicht mehr die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Ein geschützter Raum, der mit einem Telefon ausgestattet ist und unauffällig besucht werden kann, fehlt bisher in den Unterkünften und ist besonders in der aktuellen Situation wichtig. 

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung gemäß § 27 BezVG:

 

Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, in allen öffentlich-rechtlichen Unterbringungen Altonas, die nicht über einen solchen Raum verfügen, einen geschützten Raum einzurichten und diesen mit einem Telefon auszustatten sowie die Telefonnummern der einschlägigen Hilfsangebote auszuhängen und über dieses Angebot in mehrsprachigen Aushängen zu informieren.

 

Der Bezirksversammlung ist zu berichten. 

 

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