Teilen statt besitzen; CarSharing zur Entlastung der Quartiere fördern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019
Letzte Beratung: 02.09.2019 Verkehrsausschuss Ö 11.5
Fortführung der Drucksache 20-5881.
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.02.2019 anliegende Drucksache 20-5655 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 20.08.2019 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Dem Bezirksamt Altona stehen keine personellen Ressourcen zur Verfügung, um ein strukturiertes Programm zur Förderung von CarSharing zu erarbeiten und durchzuführen.
Die Verhandlungen mit Eigentümern von privaten Flächen müssen daher durch CarSharing-Anbieter selbst erfolgen. Darüber hinaus sind die Anforderungen der einzelnen Anbieter unterschiedlich und auch der finanzielle Rahmen, der den unterschiedlichen Anbietern zur Verfügung steht, ist für das Bezirksamt Altona nicht bekannt.
Weiterhin ist nach Rücksprache mit der BWVI zu diesem Thema stationsgebundenes CarSharing im öffentlichen Raum nicht vorgesehen.
Eine Initiative des CarSharing Anbieters Oply zur Beantragung von Sondernutzungsgenehmigungen im öffentlichen Raum hat das Bezirksamt Altona punktuell begleitet, ist in der Bescheidung jedoch an die Vorgaben durch die Fachbehörde gebunden. Weitere Anfragen auf Initiative der angesprochenen Stakeholder wurden nicht an das Bezirksamt Altona heran getragen.
Für die Schaffung von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität ist Stromnetz Hamburg verantwortlich.
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