Sülldorfer Bahnhof ordentlich sanieren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.04.2024
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 12.9
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.04.2024 anliegende Drucksache 21-4965B beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 24.05.2024 wie folgt Stellung genommen:
Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt die Bemühungen, den Bahnhof Sülldorf mit dem Stellwerk Sdf zu erhalten. Bei dem Bauwerk handelt es sich jedoch nicht um ein Denkmal. Bereits in den Jahren 2013 und 2020 wurde der Deutschen Bahn mitgeteilt, dass die Anlagen nicht unter Denkmalschutz stehen. Es ist bekannt, dass es sich im Kern um ein Bauwerk des späten 19. Jahrhunderts handelt. Das „Eingangsgebäude mit Bahnwärterwohnung“ wurde danach jedoch mehrfach erweitert und umgebaut, u.a. in der 1920er und 1950er Jahren, so dass der dokumentarische Wert deutlich eingeschränkt ist. Bei der Bewertung wurde auch berücksichtigt, dass sich in dem Gebäude ältere mechanische Stellwerkstechnik befindet.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 15.07.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die neue Personenüberführung (PÜ) am Bahnhof Sülldorf ist eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Projekt des neuen Elektronischen Stellwerks (ESTW) Altona West zur Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik auf der S-Bahnstrecke S1 im Westen Hamburgs. Der Bund finanziert die Maßnahmen direkt aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Für die Zusammenhangsmaßnahme zur Erneuerung der teilweise abgängigen Stellwerkstechnik und die Personenüberführung am Bahnhof Sülldorf stehen Gelder des Bundes für einen 1:1 Ersatz zur Verfügung. Ein 1:1 Ersatz bedeutet, dass eine Süd-Anbindung des Mittelbahnsteigs am Bahnhof Sülldorf vorgesehen ist. Eine Nord-Anbindung entspräche einer zusätzlichen Anbindung, weshalb sowohl die Kosten der Erstellung als auch die Folgekosten nicht durch diese Projektmittel getragen werden. Die neue Personenführung wird knapp 50 Meter weiter östlich errichtet, da zur Sicherung der Fahrgäste auf dem Bahnsteig der Zugang an der Stelle errichtet wird, wo der Bahnsteig ausreichend breit ist.
Eine nachträgliche Ergänzung einer Nord-Anbindung an die geplante Personenüberführung (und eine östliche Zuwegung dazu) ist aus technischer Sicht grundsätzlich möglich. Die Konstruktion des Stahlbaus der Personenüberführung wird entsprechend anpassungskompatibel erstellt. Für ein Nachfolgeprojekt zur Realisierung einer Nord-Anbindung sind eine Finanzierung und eine begleitende Planung und Genehmigung einer entsprechenden Zuwegung erforderlich. Der Deutschen Bahn stehen aktuell keine Mittel dafür zur Verfügung.
Zu 2:
Die neue Personenüberführung wird barrierefrei und nach geltendem Regelwerk durch die Deutsche Bahn umgesetzt. Auf der Rückseite jeder Treppenanlage der Überführung ist ein Aufzug vorgesehen.
Im Hinblick auf die im gesamten Schnellbahnnnetz grundsätzlich herzustellende Barrierefreiheit genießt aus verkehrlicher, wirtschaftlicher und planerischer Sicht zunächst die Ausstattung jeweils eines Zugangs aller Stationen Priorität, bevor eine Gesamtumrüstung aller Zugänge erfolgen kann.
Zu 3:
Im Zuge der Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik ist aus bahn- und sicherheitstechnischer Sicht die Erneuerung der bestehenden Sicherung der Zuwegung zum Mittelbahnsteig des Bahnhofs Sülldorf erforderlich. Der Grund ist, dass diese ihren Bestandsschutz verliert. Mit der Erneuerung müssen die aktuellen Anforderungen erfüllt werden. Nach aktuellem Regelwerk ist ein höhengleicher Reisenden-Überweg nicht mehr zulässig und daher muss dieser zwingend durch eine Unter- oder Überführung ersetzt werden.
Aufgrund der zugrundeliegenden Reisenden-Verkehrsprognose für das Jahr 2040 kann die daraus resultierende Treppenbreite nur an der weitesten Stelle des bestehenden Bahnsteigs errichtet werden.
Durch den abweichenden Standort der Personenüberquerung am Bahnsteig kann der Reisendenverkehr während der Bauzeit weitestgehend über die alte Zuwegung (Reisenden-Sicherung (ReSi) aufrechterhalten werden. So wird der Einsatz von Schienenersatzverkehr per Bus während der Anpassung des Bahnsteigs (Errichtung Fundamente sowie während der Einbringung des Stahlbaus) für S-Bahn-Kund:inen auf ein zeitliches Minimum reduziert.
Eine Positionierung der Personenüberführung weiter westlich wurde im Rahmen der Planung geprüft und hätte für den Bauablauf folgende Auswirkungen:
Zu 4:
Die Projektleitung der DB InfraGO AG stand bezüglich einer Denkmalschutz-Prüfung mit der Behörde für Kultur und Medien – Denkmalschutz in Abstimmung. Die Denkmalwertprüfung hat ergeben, dass es sich beim Bahnhofsgebäude in Sülldorf „nicht um Baudenkmale gemäß §4 des Denkmalschutzgesetzes Hamburg handelt“ (Stand 1.Juli 2020).
Im Zuge der Modernisierung der Signaltechnik wird das alte mechanische Stellwerk gänzlich zurückgebaut. Eine entsprechende Wertstoffprüfung der Altanlagen hat ergeben, dass es sich hierbei um dringend benötigte Ersatzteile handelt, die an einem anderen Werk der DB InfraGO AG benötigt werden. Daher wird die Mechanik des alten Stellwerks, nach Inbetriebnahme des ESTW, zur Wiederaufbereitung und Weiterverwendung in das zuständige Werk transportiert.
Anhand der verhältnismäßig geringen Frequentierung der Verkehrsstation und des Leerstands der Miet-Ladenfläche (z.B. Kiosk, Blumenladen) besteht seitens der Deutschen Bahn kein Interesse an einer Weiterverwendung der Bestandsgebäude als Mietobjekt. Daher hat sich die Deutsche Bahn entschieden, mit der freiwerdenden Fläche des Bahnhofvorplatzes den Mehrwert für die Kund:innen zu steigern, die Mobilitätswende zu fördern
und die Attraktivität für das Fahrrad in der Nahmobilität („Letze Meile“) zu forcieren, indem die frei werdende Fläche als großzügige Bike&Ride Abstellanlage hergestellt wird. Zudem ist eine Eventfläche für mobile Verkaufsstände (bspw. Erdbeer-/Spargelverkaufsstand oder Foodtruck) vorgesehen
Die Bezirksversammlung bekräftigt ihre bisherigen Beschlüsse zum zweigleisigen Ausbau der S-Bahn-Strecke zwischen Blankenese und Wedel und ersucht darüber hinaus die BVM, im zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung zeitnah über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des bürgerschaftlichen Ersuchens (22/12949) gemeinschaftlich mit S-Bahn, DB Netz und ggf. dem schleswig-holsteinischen Aufgabenträger:innen in Sachen „zweigleisiger Ausbau“ zu berichten.
Zum obigen Absatz:
Ein solcher Ausbau ist derzeit nicht terminiert. Avisiert sind Planungen hinsichtlich einer verbindlichen Flächenfreihaltung, die einen späteren Ausbau absichern. Hinsichtlich dieser Planung steht die Freie und Hansestadt Hamburg darüber hinaus im Austausch mit dem Land Schleswig-Holstein, um den dort liegenden Streckenteil einzubeziehen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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