Stellungnahme zum Entwurf des Schulentwicklungsplans 2019
Letzte Beratung: 15.08.2019 Hauptausschuss Ö 6.1
Am 07.05.2019 wurde von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) der Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans (SEPL) 2019 vorgestellt und veröffentlicht.
Das Beteiligungsverfahren vor der Beschlussfassung durch die Deputation der BSB sieht eine formale Beteiligung der Schulkonferenzen, von Kreiseltern- und Kreisschülerräten, der Bezirksversammlungen sowie Schüler- Lehrer- und Elternkammer vor. Ebenso wird eine Befassung des Schulausschusses der Bürgerschaft erfolgen. Außerdem wurde der Referentenentwurf Verbänden, Interessengruppen und auch den Bezirksämtern zur Verfügung gestellt.
Das Bezirksamt Eimsbüttel nimmt wie folgt zum Schulentwicklungsplan 2019 Stellung:
Das Bezirksamt Eimsbüttel begrüßt die Schulentwicklungsplanung (SEPL) 2019 und die damit verbundene Reaktion auf das Bevölkerungswachstum in den letzten bzw. in den kommenden Jahren.
Das Bezirksamt Eimsbüttel unterstützt insbesondere das mit dem SEPL definierte Ziel, dem prognostizierten Anstieg der Schülerzahlen nicht nur durch den Ausbau von bestehenden Schulstandorten, sondern auch durch die Neugründung von Schulen zu begegnen.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und dem Bezirksamt Eimsbüttel sind seit der letzten Schulentwicklungsplanung tragfähige fachliche Kooperationsinstrumente entstanden durch:
Ergänzend stehen die regionalen oder thematischen Ausschüsse der Bezirksversammlung für fachpolitische Beteiligung zur Verfügung.
Diese Instrumente und Gremien sollen verstärkt in die gemeinsame Gestaltung der Eimsbütteler Schul- und Bildungslandschaft und damit bei der Planung und Umsetzung an den Einzelstandorten eingebunden werden.
Eine detaillierte Betrachtung der einzelnen standortbezogenen Planungen kann aus Sicht des Bezirksamtes Eimsbüttel erst mit Vorliegen genauerer Planungen erfolgen. Das Bezirksamt ist dann sowohl bei der Zeitschiene bezüglich der Baumaßnahmen als auch bei der Ausgestaltung von Baumaßnahmen an den einzelnen Standorten zu beteiligen. Dies gilt zwingend auch hinsichtlich der (Über-)Planung von Schulsportanlagen und Freiflächen / Schulhöfen.
Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Beteiligung soll insbesondere weiterhin die bestehende behördenübergreifende „Koordinierungsrunde Schulentwicklung“ sein.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus Sicht des Bezirksamtes Eimsbüttel einige Anmerkungen zu den Vorschlägen im Schulentwicklungsplan 2019.
Die schulseitigen Zuschnitte der Regionen sind nicht mit den Zuschnitten der Regionen für die Kommunalpolitik, für die Jugendhilfe und die sozialräumliche Planung im Bezirk kompatibel.
Die kommunalpolitische Struktur und die soziale Infrastruktur im Bezirk Eimsbüttel sind in drei Regionen gegliedert:
Die lokalen Angelegenheiten werden in den jeweils diesen Regionen zugeordneten kommunalpolitischen Ausschüssen (Regionalausschüsse: Kerngebietsausschuss, Regionalausschuss Lokstedt, Regionalausschuss Stellingen) verhandelt. Die Regionen haben jeweils regional zuständige ASD-Dienststellen. Die Infrastrukturangebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung werden regional organisiert.
Die Planungs- und Kommunikationsstrukturen sowie die Kooperationsbeziehungen der sozialen Infrastruktur sind überwiegend an diesen Regionen ausgerichtet.
Die Grenzen der 2009 geschaffenen vier Regionen der Schulentwicklungsplanung schneiden die Grenzen der seit langer Zeit bestehenden bezirklichen Regionen im Bezirk Eimsbüttel:
Diese Aufteilung steht den erforderlichen Kommunikationsstrukturen und Kooperationsbeziehungen zwischen den Schulen und dem außerschulischen Bereich entgegen. Deutlich wird dies z.B. vor dem Hintergrund, dass sich die Steuerungsgruppe Regionale Bildungskonferenzen im Bezirk Eimsbüttel für die Einrichtung Lokaler Bildungskonferenzen (LBK) auf Basis der Stadtteile entschieden hat. Auch werden die relevanten Planungsdaten auf Ebene der statistischen Gebiete, der Sozialräume, der Stadtteile und der Regionen generiert. Die Grenzen der Schulregionen sind also im Sinne einer gemeinsamen Planungsgrundlage und auch im Sinne des künftigen Sozialmonitorings in der Stadt den bezirklichen Regionen anzupassen.
Das Bezirksamt Eimsbüttel begrüßt, dass an den im Bezirk Eimsbüttel zur Verdichtung vorgeschlagenen Grundschulstandorten, jeweils nur um 0,5 -1 Zug verdichtet werden soll. So steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler am jeweiligen Standort um ein aus Sicht des Bezirksamtes, auch Grundschulkindern, zumutbares Maß. Die Beachtung der vorgegebenen Klassenfrequenzen gemäß § 87 HmbSG setzt das Bezirksamt Eimsbüttel voraus.
Aus bezirklicher Sicht ist aber auch bei eher geringer Verdichtung eine Prüfung möglicher Zubauten notwendig, um die Qualität der Unterrichtsgestaltung sowie die Aufenthaltsqualität für Schülerinnen und Schüler wie Personal mindestens zu halten bzw. wo möglich zu verbessern.
Insbesondere bei den weiterführenden Schulen ist jedoch zu prüfen, ob anstelle einer gleichmäßigen Nachverdichtung möglichst vieler Standorte ggf. eine Erweiterung ausgewählter Standorte, die mit einem entsprechenden und attraktiven Zubau an Räumlichkeiten einhergeht, eine aus pädagogischer und stadtentwicklungsplanerischer Sicht nachhaltigere Lösung darstellt.
Die Existenz einer Schule ist ein positiver Standortfaktor für den Stadtteil. Er beeinflusst ggf. Wohnortentscheidungen von Familien und kann damit Einfluss auf die soziale Durchmischung im Stadtteil haben. Bei direktem Bezug zum Stadtteil kann ein solcher Schulstandort durch kooperativ entwickelte Nutzung zu einem Ort des Gemeinwesens mit vielfältigen Angeboten ausgestaltet werden und damit zu besseren Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Von großer Bedeutung ist dabei die Ausrichtung der gewählten Schulform auf die zukünftige Nutzung und das ausgewogene Angebot an Schulformen im Stadtteil.
Insbesondere im Hinblick auf die Neugründung von Campus-Stadtteilschulen in Lokstedt / Stellingen (Region 9 / 10) sowie in Schnelsen (Region11) und der Suche nach hierfür geeigneten Flächen steht das Bezirksamt bereits in einem engen Austausch mit der BSB.
Das Bezirksamt Eimsbüttel teilt die Einschätzung der BSB, das diese Neugründungen für eine Erweiterung der Kapazitäten an weiterführenden Schulen notwendig sind. In Schnelsen soll ein neuer Schulstandort nicht zuletzt zu einer Entlastung für die Julius-Leber-Schule führen (vgl.: Stellungnahme Bezirk Eimsbüttel SEPL 2012).
Das Bezirksamt Eimsbüttel begrüßt die vorausschauende Standortsicherung und die daraus resultierenden drei angekündigten Neugründungen im Grundschulbereich in den Regionen 8 und 9. Auch die Umwandlung eines ehemaligen Berufsschulstandortes zu einer weiterführenden Schule in Region 8 wird für sinnvoll erachtet. Das Bezirksamt Eimsbüttel weist dabei aber auch auf die notwendige Beteiligung der umgebenden Schulen und pädagogischen Einrichtungen an der Gestaltung und Ausrichtung der Neugründungen hin.
Angesichts der wachsenden Stadt sind geeignete und verfügbare Flächen im Bezirk Eimsbüttel knapp – gleichzeitig steigt der Bedarf an sozialer, kultureller und bildungsbezogener Infrastruktur. Daher müssen bei der baulichen Konzeption von Schulstandorten neue Ideen zur Integration ergänzender Nutzungen entwickelt und realisiert werden. Ein Beispiel ist hier die verstärkte Einbeziehung von Kitas und Frühförderstellen in Schulstandortplanungen. Entsprechende innovative Kombi-Lösungen sind für Kinder und Eltern eine große Unterstützung; zudem ergeben die kurzen Wege ergänzende Potenziale für pädagogische Kooperationen. Das gleiche gilt für Einrichtungen der Stadtteilkultur oder der Jugendarbeit.
Mögliche größere Flächen- und Raumbedarfe erfordern je nach beteiligtem Akteur dann auch neue Finanzierungsansätze.
Des Weiteren sollte die Nutzung der Schulgelände und möglichst auch der Schulgebäude außerhalb der schulischen Nutzungszeiten in den Planungen von Anfang an mitgedacht werden. In diesem Zusammenhang erlangt auch die Wegesicherung / Schulwegsicherheit - insbesondere in dicht besiedelten Gebieten und an vielbefahrenen Straßen - eine besondere Bedeutung, die bei den Schulplanungen stets berücksichtigt werden sollte.
5.1. Ganztägige Bildung und Betreuung
Gebundene (GTS) oder offene ganztägige Bildung (GBS) ist in Hamburg inzwischen an allen Standorten eingeführt und wird breit genutzt. Qualitätserhalt und Qualitätsentwicklung in diesem Bereich ist dem Bezirksamt Eimsbüttel ein wichtiges Anliegen.
Schulen sollten dementsprechend zu Orten neu- bzw. umgestaltet werden, die den Schülerinnen und Schülern, aber auch dem Personal, einen lernförderlichen, angenehmen und vor allem gesunden Aufenthalt ermöglichen. Dazu sind ausreichend Räume der Ruhe und des individuellen Rückzugs insbesondere im Grundschulbereich unabdingbar. Auch der Bedarf an qualitativ hochwertiger Mittagsversorgung der Schulen (z.B. Kantinen, Mensen…) aufgrund des Ganztagsbetriebes darf in den Planungen nicht vernachlässigt werden.
Das Musterflächenprogramm, die Technischen Richtlinien zum Bau und zur Einrichtung Hamburger Schulen (TR-Schulen) und sämtliche weiteren fachlichen Orientierungen und Normen sind explizit in diesem Punkt noch stärker den genannten Erfordernissen anzupassen.
Der Einbezug von bestehenden Bildungsorten und Einrichtungen aller Art im Quartier bietet Entlastung auf dem Schulgelände und fördert Lebens- und Bildungsqualität. Dies zieht einen Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand u.a. auch für einzelne Lehrkräfte nach sich. Als Konsequenz sind ausreichend Raumflächen und technische Ausstattung insbesondere in den Verwaltungstrakten der Schulen vorzusehen.
Ergänzend sollen dort, wo es möglich ist, gemeinsam mit dem Bezirksamt verstärkt neue Wege der Kooperation mit außerschulischen Bildungsanbietern an Schulstandorten angestrebt werden – etwa aus dem Bereich der Kultur (z.B. Bücherhallen, Volkshochschule) oder der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Aus bezirklicher Sicht ist die nötige Qualität nur durch enge Zusammenarbeit mit dem Stadtteil, seinen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Einrichtungen vor Ort zu erreichen. Lokale Bildungskonferenzen können als ein Instrument hierfür genutzt werden.
5.2. Inklusion und Integration
Der Entwurf enthält keine Angaben zu den Planungsständen der in allen Schulformen präsenten Themen Inklusion und Integration. Das Bezirksamt Eimsbüttel geht davon aus, dass hier baulich wie organisatorisch weiterhin umfassende schulinterne und schulflankierende Maßnahmen notwendig sind, die sich auch direkt in den Stadtteilen bzw. in den Sozialräumen auswirken werden.
Dementsprechend wird seitens des Bezirksamts Eimsbüttel eine Beteiligung an der Planung von Maßnahmen zu diesen Bereichen erwartet.
Die Festlegung einer Zeitplanung für den vorliegenden Schulentwicklungsplan würde allen Beteiligten eine höhere Planungssicherheit und mehr Klarheit hinsichtlich der erforderlichen Entwicklungsschritte bieten. Es sollte zeitnah eine zunächst grobe zeitliche Planung zu den Einzelstandorten dargestellt werden.
Ausgehend von einem Planungszeitraum bis 2030 ist aus Sicht des Bezirksamtes eine regelmäßige Überprüfung (bspw. alle fünf Jahre) der Planungs- bzw. Umsetzungsstände sowie der prognostizierten Anzahl der Schülerinnen und Schüler notwendig.
keine
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