Stellungnahme des Amtes zur Streuobstwiese (Flurstück 6148 Abt. 302 a) Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 01.09.2020 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 21.1
Entsprechend dem Beschluss zur Drucksache 21-0226 befindet sich ein Pflegevertrag zugunsten des NABU für die oben genannte Fläche derzeit durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) in Vorbereitung. Dieser Sachverhalt wurde dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport in der Drucksache 21-0932 mitgeteilt.
Am Montag, den 20.07.2020 erreichte das Bezirksamt Altona über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung folgende E-Mail, in der um Stellungnahme gebeten wird:
Betreff: [EXTERN]-Streuobstwiese nördlich Wildgehege
Hallo Herr Scheel,
mich erreichte eben die Nachricht, dass die Streuobstwiese heute von Mitarbeitern der Revierförsterei abgemäht wird.
Es gibt zwei Beschlüsse des GrünA und der Bezirksversammlung, diese Fläche dem NABU zur Pflegschaft zu überlassen. Bis heute ist darüber keine vertragliche Vereinbarung zustande gekommen, die NABU Gruppe West hatte kürzlich zum wiederholten Mal beim Amt angefragt.
Ist davon auszugehen, dass die Revierförsterei weiterhin Anspruch auf die Fläche erhebt oder wie ist die heutige Aktion zu verstehen? Ganz abgesehen davon, dass man zunächst den Bestand kartieren sollte, bevor man Tabula rasa macht. Zumal dort auch Bienenvölker stehen, die so ihrer Nahrungsquelle beraubt werden.
Vorsorglich melde ich das Thema Streuobstwiese für den nächsten GrünA an.
Mit freundlichen Grüßen
Caroline Kouptsidis
Stellungnahme des Amtes:
Das Flurstück 6148 steht im Grundvermögen Forsten des Bezirksamtes Altona und verbleibt auch nach Abschluss des Pflegevertrages in dessen Besitz.
Damit ist die für Forstflächen zuständige Abteilung Forst Altona verpflichtet, eine ordnungsgemäße Pflege der Fläche zu leisten, bis die Pflegeverantwortung vertragsgemäß auf den NABU übergeht. Die Pflege dieser Fläche erfordert ein bis zwei Mahden jährlich für den Erhalt der örtlichen Fauna.
(Fachquelle unter anderem zu diesem https://www.bund-sh.de/fileadmin/sh/Materialien/Broschueren/2019-07-05_SOW_Broschuere_Leitfaden_web.pdf - Seite 22)
Vor diesem Hintergrund wurde das Areal nicht abgemäht, sondern lediglich eine punktuelle Freistellung der Obstbaumstämme (insbesondere der alten Apfelbäume) sowie eine Pflege der notwendigen Arbeitswege vorgenommen. (Fotos vom Zustand der Fläche nach Abschluss der erfolgten Pflegearbeiten befinden sich im Anhang dieser Drucksache).
Eine Kartierung vor der Durchführung von Pflegestandards ist nicht üblich. Zudem ist diese Fläche zuletzt 2014 kartiert worden (die Flächenkartierung dieser Fläche ist u.a. Gegenstand der Drucksache 21-0226 „Antrag NABU Betreuung der Streuobstwiese Feldweg 85“).
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