Stellungnahme des Amtes zum Entwurf für ein Rahmenkonzept für Solarfreiflächen in Wedel Mitteilungsdrucksache des Amtes
Die Stadt Wedel erarbeitet gegenwärtig ein Rahmenkonzept für die koordinierte Entwicklung von Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich. Dieses Rahmenkonzept wird auf Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ der zuständigen Ministerien (Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung sowie Ministerium für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein) vom 01.09.2021 erarbeitet. Gemäß dieses Erlasses soll die Planung auf kommunaler Ebene geschehen. Die Stadt Wedel legt Wert darauf, das Rahmenkonzept im Entwurf mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
Die Stadt Wedel hat auf Basis der im Erlass vorgegebenen Alternativen-Prüfung zunächst Eignungsräume von insgesamt 125 ha Fläche (ca. 4 % der Stadtgebietsfläche) mit einer dreistufigen Priorität herausgearbeitet (s. Anlage). Dieser Entwurf des Rahmenkonzepts wurde der örtlichen Politik auf der letzten Sitzung des Planungsausschuss der Stadt Wedel vorgestellt. Das abschließende Rahmenkonzept soll nach derzeitiger Planung im ersten Quartal des Jahres 2024 beschlossen werden.
Mit Beschluss eines entsprechenden Rahmenplans wären die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, ein Bauleitplanverfahren als Parallelverfahren durchzuführen (Bebauungsplanverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplans und Anpassung des Landschaftsplans). Eine allgemeine Privilegierung für Solarfreiflächenanlagen im Außenbereich gibt es plan- und baurechtlich nicht.
Da die Stadt Wedel kaum eigene Flächen innerhalb der herausgearbeiteten Eignungsräume besitzt, müssten die weiteren Entwicklungen von den Flächeneigentümer:innen und möglichen Investor:innen initiiert werden. Für die Umsetzung wäre dann voraussichtlich ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Bei Flächen, die in einem Landschaftsschutzgebiet liegen, wäre dann auch ein Entlassungsverfahren aus dem jeweiligen Schutzgebiet erforderlich.
Das Bezirksamt Altona beabsichtigt, zu dem vorgelegten Entwurf des Rahmenkonzepts wie folgt Stellung zu nehmen:
Innerhalb der ausgewählten Flächenkulisse befinden sich einige Teilflächen im Eigentum des Bezirksamts Altona. Diese Teilflächen umfassen mit den Flurstücken 19/1, 8/7 und 8/9 in der Flur 20 die Randbereiche des östlichsten Eignungsraumes mit der Priorität C (C3 Wespenstieg). Diese Flächen im Verwaltungsvermögen der Revierförsterei sollen nach gegenwärtigem Planungsstand im Sinne des Klima- und Naturschutzes mittelfristig anteilig als Waldflächen entwickelt werden (z.B. als Ersatzwald nach Waldgesetz oder als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für Gehölzverluste an anderen Orten im Bezirk).
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Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.