Stellungnahme der Bezirksversammlung und des Jugendhilfeausschusses Altona zur akuten Unterfinanzierung der Familienförderung und Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Bezirk Altona Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Letzte Beratung: 11.12.2025 Hauptausschuss Ö 8
Die Träger der Arbeitsfelder der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung sowie der sozialräumlichen Angebote im Bezirk Altona sehen sich aktuell mit einer akuten Unterfinanzierung konfrontiert, da die jüngsten Tarifsteigerungen für Fachkräfte sowie die Inflation in den bestehenden Zuweisungen nicht berücksichtigt wurden. Trotz politischer Zusagen zur Sicherung der Angebote reicht die zur Verfügung stehende Mittelhöhe nicht aus, um die bestehenden Strukturen in Qualität und Umfang zu erhalten.
In den Einrichtungen führt dies dazu, dass die unvermeidbaren Fixkosten – insbesondere Personalkosten nach Tarif, Mieten und Grundausstattung – einen immer größeren Anteil der Budgets binden und kaum noch Spielraum für pädagogische Arbeit, Honorarkräfte und Sachmittel verbleibt. Eine reale Absenkung der zur Verfügung stehenden Mittel je Angebot ist die Folge, obwohl der Bedarf an verlässlichen, niedrigschwelligen Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien in einer wachsenden und sozial vielfältigen Stadtgesellschaft nachweislich steigt.
Diese strukturelle Unterfinanzierung hat direkte Auswirkungen auf den Kinderschutz: Wo Personalstellen reduziert, Öffnungszeiten eingeschränkt oder ganze Angebote in Frage gestellt werden müssen, gehen Schutzfaktoren verloren, die für das Aufwachsen junger Menschen zentral sind – wie verlässliche Bezugspersonen, geschützte Räume, Partizipationsmöglichkeiten und frühzeitige Intervention bei Krisen. Fachlich muss daher von einer sich abzeichnenden strukturellen Kindeswohlgefährdung gesprochen werden, wenn Rahmenbedingungendauerhaft nicht mehr die Umsetzung fachlicher Standards erlauben.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit sowie die Familienförderung sind zentrale Bestandteile einer präventiven Kinder- und Jugendhilfe. Ihre Unterfinanzierung führt mittel- und langfristig zu höheren Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung und anderen kostenintensiven Maßnahmen, da präventive, sozialräumlich verankerte Arbeit nicht mehr in ausreichendem Maß stattfinden kann. Es ist fachlich wie finanzpolitisch geboten, diese Fehlentwicklung umgehend zu korrigieren und die Finanzierung so auszugestalten, dass Tarifsteigerungen vollständig abgebildet, bestehende Angebote gesichert und perspektivisch bedarfsgerecht ausgebaut werden können.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Vor diesem Hintergrund fordern der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksversammlung gemäß § 27 BezVG die zuständigen Fachbehörden auf, die Finanzierung in den Bereichen Familienförderung und OKJA kurzfristig so nachzusteuern, dass:
Das SGB VIII regelt ausdrücklich das Recht junger Menschen und ihrer Familien auf ebendiese Angebote. Gesellschaftspolitisch würde eine Erosion dieser bedeutenden sozialen Infrastruktur enorm hohe Folgekosten verursachen.
Ohne eine solche Nachsteuerung besteht die Gefahr, dass Schutz- und Entwicklungsräume für Kinder und Jugendliche wegbrechen und sich strukturelle Risiken für das Kindeswohl deutlich verschärfen sowie Kindeswohlgefährdungen möglicherweise nicht mehr rechtzeitig erkannt werden.
Dringlichkeitsbegründung:Akute Unterfinanzierung und vor allem letzter Absatz.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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