Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona zur 1. Verschickung Max-Brauer-Allee 233 bis KP Altonaer Straße Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 10.1
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 07.04.2025 hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende die 1. Verschickung der Planung Max-Brauer-Allee von Hausnummer 233 bis Knotenpunkt Altonaer Straße präsentiert. Die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme endet am 30.04.2025.
Die Bezirksversammlung gibt gegenüber der zuständigen Straßenbaubehörde Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Projekt 13 – 14306 Max-Brauer-Allee von Hausnummer 233 bis KP Altonaer Straße die nachfolgende Stellungnahme ab:
1. 0+010 – 0+275 Die Breite des Kopenhagen Radwegs ist mit 2,40 m zu schmal. An Einfahrten sind 0,45 m breite Rampensteine vorgesehen, so dass nach Abzug der 0,30 m breiten Sicherheitstrennstreifen zu beiden Seiten des Radwegs eine nutzbare Radwegbreite von 1,35 m verbleibt. Der Radverkehrsanteil in der Max-Brauer-Allee ist als hoch anzusehen, so dass vermehrt mit Überholvorgängen zu rechnen ist. Um Unfälle aufgrund zu geringer Breiten insbesondere im Bereich der Rampen zu vermeiden, ist eine Radwegbreite von 2,75 m entsprechend des Regelmaßes für Kopenhagen Radwege vorzusehen, was einer nutzbaren Radwegbreite von 1,70 m entspricht.
2. 0+040 – 0+090 Die Breite der Stellplätze (Behindertenstellplatz, temporäre Ladezone) ist mit 2,10 m zu schmal und soll auf 2,30 m vergrößert werden. Auf dem kurzen Stück von jeweils 12 m sind der Radweg oder der Fahrstreifen entsprechend einzuengen.
3. 0+275 – 0+350 Die Führung des Radverkehrs Richtung Osten hinter der Bushaltestelle ist riskant. Es kann aufgrund einer verdeckten Sicht bei haltenden Bussen, des großen Kurvenradius’ und des großen Abstands zwischen Fahrverkehr und Radverkehr, wodurch der Radverkehr in den seitlich von Kraftfahrzeugen aus schlecht einsehbaren Bereich gerät, zu Abbiegeunfällen kommen. Die Bushaltestelle, die Gehwege und der Radweg sind stark frequentiert, wodurch mit Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr und insbesondere Gefährdungen des Fußverkehrs zu rechnen ist. Die Zufussgehenden sind in der aktuellen Planung nicht ausreichend geschützt. Im Bereich der Bushaltestelle soll die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über den Radweg, Warnpiktogramme auf dem Radweg und eine geschwindigkeitsreduzierende Verkehrsführung des Radwegs umgesetzt werden, sofern der Radweg nicht verlegt wird. Aufgrund des untermaßigen Bestandsradwegs in der Altonaer Straße außerhalb der Planungsgrenze ist damit zu rechnen, dass ein Teil des Radverkehrs im Kreuzungsbereich Schulterblatt stadteinwärts auf die Fahrbahn wechselt. Dies berücksichtigt die Planung noch nicht. Es soll daher eine Radverkehrsführung nah an der Fahrbahn erfolgen.
4. 0+300 – 0+312 Die Breite der Stellplätze (temporäre Ladezone) ist mit 2,10 m recht schmal und soll auf 2,30 m vergrößert werden. Auf dem kurzen Stück von 12 m sind der Radweg oder die Fahrbahn entsprechend einzuengen. Des Weiteren soll die Ladezone um etwa 2 m verlängert werden, damit die Ladezone sicher von zwei kürzeren Lieferfahrzeugen oder einem 7,5 t LKW genutzt werden kann.
5. 0+340 – 0+375 Es soll geprüft werden, ob der Kurvenradius fürs Abbiegen im Bereich der Bushaltestellen von der Max-Brauer-Allee ins Schulterblatt verringert werden kann, damit Fahrzeugführende nicht zu schnell abbiegen.
6. 0+365 – 0+400 Die Führung des Radverkehrs Richtung Westen hinter der Bushaltestelle ist riskant. Es kann aufgrund einer verdeckten Sicht bei haltenden Bussen, des großen Kurvenradius’ und des großen Abstands zwischen Fahrverkehr und Radverkehr, wodurch der Radverkehr in den seitlich von Kraftfahrzeugen aus schlecht einsehbaren Bereich gerät, zu Abbiegeunfällen kommen.
7. 0+380 – 0+390 Die Bäume sind zu erhalten. Es handelt sich um zwei Fällungen, die nicht durch die Deutsche Bahn erfolgen und für die keine Neupflanzungen vorgesehen sind. Die Bäume befinden sich nach aktuellem Planungsstand am Rand eines Radwegs. Der Radweg ist entsprechend einzuengen, das Pflaster dort, wo es erforderlich ist, aus Gründen des Wurzelschutzes durch Kunststoffmatten/-Pflaster zu ersetzen.
8. Die positive Entsiegelungsbilanz ist sehr begrüßenswert. Es wird darauf hingewiesen, dass die in Tabelle 11 enthaltene Summe aus den Bilanzen von versiegelter Fläche und unversiegelter Fläche keinen Sinn macht.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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