22-0161.1

Stegelweg/ Schule Hirtenweg, Hundeverbot Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 9.4

Sachverhalt

In der Planung des Schulhofs der Schule am Hirtenweg und des Umfelds im Jahr 1998 wurde die öffentliche Wegeverbindung, der Stegelweg, in die Schulhofplanung integriert.

 

Dies war seinerzeit einvernehmlich und gewünscht und unter anderem der Erweiterung der Schule und der Umstrukturierung des Umfeldes mit der Aufhebung des Hirtenwegs geschuldet.

 

An der Schule werden ausschließlich Kinder mit Einschränkungen und Behinderungen unterrichtet. Die Schulleitung hat sich an das Bezirksamt gewendet, da die Situation zunehmend zu Problemen und Gefahren für die Kinder durch nicht angeleinte aber auch angeleinte Hunde führt. Bereits in früheren Jahren wurde die Thematik mit der Schule beraten.

Die Schulleitung hat ihr Anliegen wie folgt begründet:

 

Die Schule Hirtenweg ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Unsere Schüler:innenschaft setzt sich in großen Teilen aus sehr schwer beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen zusammen. Der öffentliche Weg über unseren Schulhof wird häufig und stets von schulfremden Menschen genutzt. Leider missachten die Hundebesitzer:innen immer häufiger das Gebot des Anleinens. Werden sie darauf angesprochen, reagieren sie zumeist äerst unfreundlich und uneinsichtig.

 

Außerdem können schulfremde Personen häufig die Wahrnehmung unserer Schüler:innen zu Nähe und Distanz nicht einschätzen und beurteilen. Die Aufforderung, einen Hund zu streicheln beispielsweise ist in unserem Kontext vollkommen unangemessen. Unser schulisches Personal sichert in den Hofpausen die Aufsicht, kann aber nicht zusätzlich auf eine angemessene Interaktion zwischen unseren Schüler:innen, schulfremden Personen und deren Hunden achten.

 

Ein Hundeverbot auf dem Schulgelände würde unseren Schulalltag erleichtern.

 

Auf dem öffentlichen Weg ist das Führen von angeleinten Hunden grundsätzlich erlaubt. Um dies zu untersagen bedarf es dem Beschluss der Bezirksversammlung.

 

Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn ein Hundeverbot für den Bereich des Schulhofs, zumindest zu den Zeiten des Schulbetriebs, beschlossen wird. Dies könnte seitens der Schule an den vorhandenen Pforten durch Schilder kenntlich gemacht werden.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirkversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirkversammlung bittet das Bezirksamt, das Mitführen von Hunden auf dem Schulgelände der Schule Hirtenweg zu Zeiten des Schulbetriebs zu verbieten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.09.2024
Ö 9.4
Anhänge

Plan Stegelweg

Lokalisation Beta

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