22-0291

Stadtteilbeiräte als Träger öffentlicher Belange bei allen Planungsverfahren beteiligen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.10.2024
Ö 7.3
Sachverhalt

Die in zahlreichen Quartieren des Bezirks Altona existierenden Stadtteilbeiräte sind langjährig bewährte Institutionen der sozialen Teilhabe vor Ort. Sie eröffnen den vor Ort lebenden Menschen die Chance, ihr unmittelbares Lebensumfeld demokratisch mitzugestalten. Das Luruper Forum, die Borner Runde, das Stadtteilforum Altona-Nord, der Stadtteilbeirat Altona-Altstadt und Standpunkt Sternschanze erfüllen als Beteiligungsgremien in ihren Quartieren eine sehr wichtige Aufgabe. Ihre Rolle als wichtige politische Akteure im Stadtteil sollte dadurch weiter gestärkt werden, dass sie bei allen wichtigen Planungsvorhaben und -verfahren der Stadt förmlich als Träger öffentlicher Belange (TÖB) angehört und beteiligt werden. Die Anerkennung als TÖB führt dazu, dass die Stadtteilbeiräte frühzeitiger als bisher detaillierte Planungsunterlagen zur Stellungnahme erhielten und in einem frühen Stadium mehr Einfluss auf den Planungsprozess nehmen könnten.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, bei allen Planungen in bezirklicher Zuständigkeit z.B. bei Bebauungsplänen, Planung von Grünanlagen oder Kinderspielplätzen die jeweils territorial betroffenen Stadtteilbeiräte frühzeitig in das jeweilige Beteiligungsverfahren, soweit möglich, förmlich als Träger öffentlicher Belange (z.B. bei Bebauungsplänen nach § 4 BauGB), mit einzubeziehen.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende einschließlich des Landesbetriebs Straßen, Brücken, Gewässer werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, bei allen Planungen in Senatszuständigkeit in ihrem Zuständigkeitsbereich z.B. bei Bebauungsplänen in Vorbehaltsgebieten oder bei Überplanung von Hauptstraßen des Vorbehaltsnetzes (Senatsstraßen) die jeweils territorial betroffenen Stadtteilbeiräte frühzeitig in das jeweilige Beteiligungsverfahren, soweit möglich förmlich als Träger öffentlicher Belange (z.B. bei Bebauungsplänen nach § 4 BauGB), mit einzubeziehen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne