Stadt Schenefeld 40. Änderung des Flächennutzungsplans / B-Plan Nr. 93 Altonaer Chaussee / Holstenplatz Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 03.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3.2
Die Stadt Schenefeld hat das Bezirksamt Altona darüber informiert, dass der Bebauungsplan Nr. 93 aufgestellt und die 40. Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen werden soll.
Anlass für die Planung ist der im März 2023 verabschiedete und im September 2024 geänderte Rahmenplan zur Stadtkernentwicklung für die zukünftige Entwicklung des Stadtkerns von Schenefeld. Aufgrund der räumlich und inhaltlich sehr umfangreichen Zielsetzung des Rahmenplans wurde eine Eingrenzung sowie eine Zusammenführung des sich über mehrere Bebauungspläne erstreckenden Planbereichs in einen Bebauungsplan für erforderlich erachtet. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 93 „Altonaer Chaussee / Holstenplatz“ wurde am 27.06.2024 gefasst.
Für den Bebauungsplan Nr. 93 „Altonaer Chaussee / Holstenplatz“ werden folgende Planungsziele formuliert: Entwicklung hin zu einem urbanen Stadtkern, einschließlich der Weiterentwicklung der öffentlichen Nutzungen, der Wohnfunktion sowie der Aufwertung des öffentlichen Raums und der Verkehrsanlagen (inkl. L 103).
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde das Bezirksamt Altona mit Fristsetzung bis zum 28.11.2025 um Stellungnahme gebeten.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat wie folgt Stellung genommen:
Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.
:
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
40. Änderung des Flächennutzungsplans
B-Plan Nr. 93 „Altonaer Chaussee / Holstenplatz“
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.