Sporthalle Glückstädter Weg Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU zur Drucksache 22-1681
Letzte Beratung: 15.01.2026 Hauptausschuss Ö 4.1
Die Drucksache 22-1681 wird um folgenden stext ergänzt:
Die derzeitige vollständige Sperrung der Sporthalle Glückstädter Weg hat bereits jetzt erhebliche Auswirkungen auf den Osdorfer Born als kinder- und jugendreichen Stadtteil. Der Ausfall regelmäßiger Sport- und Bewegungsangebote betrifft nicht nur den organisierten Vereinssport vor Ort, sondern auch die niedrigschwelligen Angebote, die für die soziale Teilhabe, Prävention und Integration von zentraler Bedeutung sind.
Gerade im Osdorfer Born bestehen nur eingeschränkte Ausweichmöglichkeiten, da umliegende Sporthallen bereits stark ausgelastet sind. Ohne ergänzende Maßnahmen drohen insbesondere Kinder- und Jugendangebote über einen längeren Zeitraum vollständig wegzufallen. Vor diesem Hintergrund reicht es nicht aus, ausschließlich kurzfristige provisorische Reparaturen sowie eine prioritäre Vergabe bestehenderHallenzeiten zu prüfen. Vielmehr sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um die soziale Infrastruktur im Quartier während der Übergangs- und Sanierungsphase wirksam zu stabilisieren und eine transparente Perspektive für die Wiederinbetriebnahme der Hallezu schaffen.
Absatz 1 bleibt unverändert bestehen und wird um folgende Sätze ergänzt:
Zusätzlich wird die Behörde für Inneres und Sport gebeten, einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan für die vollständige Sanierung der Sporthalle Glückstädter Weg vorzulegen und darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, den Beginn der Sanierungsarbeiten vorzuziehen sowie die Gesamtbauzeit zu verkürzen.
Absatz 2 bleibt unverändert bestehen und wird um folgende Punkte ergänzt:
Das Bezirksamt Altona wird gebeten, für den Zeitraum der Sperrung und der anstehenden Sanierungsarbeiten ergänzend zu prüfen, welche weiteren quartiersnahen Übergangs- und Ausweichlösungen – insbesondere für Kinder- und Jugendgruppen aus dem Osdorfer Born – kurzfristig ermöglicht werden können (z.B. mobile Sportangebote, temporäre Hallenkapazitäten, Kooperationen mit Schulen oder anderen Trägern).
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob bei der bezirksweiten Vergabe von Hallenzeiten während der Jahre 2026 und 2027 eine besondere soziale Gewichtung zugunsten von Angeboten für Kinder und Jugendliche aus dem Osdorfer Born vorgenommen werden kann.
Das Bezirksamt wird gebeten, den Hauptausschuss regelmäßig über den Stand der provisorischen Maßnahmen, der möglichen Teilnutzung der Sporthalle sowie über die Umsetzung der Übergangslösungen zu informieren.
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Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
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