Sportanlage Baurstraße Verkehrssituation verbessern, Angstbereiche besser beleuchten und Hundeauslauffläche definieren und einzäunen Antrag der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 09.12.2021 Hauptausschuss Ö 4
Nach einer langen Zeit der Planung und des Baus, welcher insgesamt über 12 Millionen Euro beanspruchte, erfreut sich die Sportanlage Baurstraße heute großer Beliebtheit und zeigt eine gute Annahme auf.
Aktuell befindet sich südlich des Vereins- und Umkleidegebäudes der Sportanlage eine Großbaustelle zur Errichtung des Autobahndeckels der A7. Parallel dazu herrscht ein hohes Aufkommen an Baufahrzeugen und PKW’s durch die benachbarte Wohnbebauung und durch die Besucher der Sportanlage. Dadurch ist die Verkehrssituation sehr chaotisch. Immer wieder geraten Kinder in gefährliche Situationen auf dem Weg zur Sportanlage, weshalb dringend gehandelt werden muss. Das Thema Sicherheit ist im Umfeld der Anlage zu beachten und bedarf dringender Handlungen.
In der Baurstraße befindet sich ein Verkehrsschild mit dem Hinweis: „Durchfahrt verboten – Baustellenfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge und Radfahrer frei“. (Siehe Punkt 1 in der Anlage). Dieses wird kontinuierlich durch PKW‘s missachtet, welche diesen Bereich dennoch befahren und dort parken (u.a. innerhalb der Baustelle, vor den Vereins- und Umkleidegebäuden). Dabei werden auch Grünflächen und Gehwege zugeparkt (Siehe Punkt 2 in der Anlage).
Zwischen den beiden Punkten 3 in der Anlage befindet sich ein Gehweg, welcher ebenfalls in häufiger Frequentierung zugeparkt wird. An Punkt 4 wird die bestehende Durchfahrt, über eine Brücke, welche über die A7 führt, durch Betonpoller verhindert. Die Poller wurden jedoch beiseitegeschoben, sodass PKW`s die Brücke überfahren und bis in den Bereich zwischen den beiden Punkten 3 gelangen.
Der komplette Bereich der Punkte 5 ist als Weg von und zur S-Bahn nicht nutzbar, da dieser nicht ausreichend beleuchtet ist. Viele Besucher der Anlage könnten diesen Weg aber sehr gut nutzen und somit den Bereich im verkehrsreichen Punkt 1 entzerren. Daneben befindet sich bei Punkt 6 die Hundeauslauffläche, welche nicht eingezäunt ist und in Verbindung mit dem nicht beleuchteten Bereich der Punkte 5 für einen sogenannten Angstbereich sorgt. Auch die Bewegungsinsel bei Punkt 8 ist nicht beleuchtet und kann daher im Frühjahr, Herbst und Winter nur beschränkt genutzt werden.
Der Weg bei den Punkten 9 könnte ebenfalls genutzt werden, um die Sportanlage zu erreichen. Jedoch fehlt auch hier eine Beleuchtung, womit auch dieser Bereich als Angstbereich wahrgenommen und gemieden wird.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss:
Das Bezirksamt Altona und die zuständigen Fachbehörden werden nach § 19 Abs. 2 bzw. § 27 BezVG aufgefordert,
Der Verkehrsausschuss wird um eine Stellungnahme zu den en gebeten.
Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.
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Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
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