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Sozialer Arbeitsmarkt: Gemeinwohlorientierte Stadtteil- und Beschäftigungsprojekte im Bezirk Altona mit einer zusätzlichen Förderung absichern! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.05.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 20.06.2019 Bezirksversammlung Ö 22.24

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 09.05.2019 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 20-5808.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat hierzu mit Schreiben vom 11.06.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1 a:

Die BASFI plant, eine Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung nach § 16i SGB II und deren Verknüpfung mit dem Programm Tagwerk auch ab 2020 weiterzuverfolgen und wird im Laufe des Jahres 2019 im Rahmen des Operationellen Programms zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Freien und Hansestadt Hamburg 2014-2020 (ESF-OP) die notwendigen inhaltlichen und finanziellen Grundlagen für Projekte schaffen, denen eine Umsteuerung auf das neue Förderinstrumentarium aus objektiven Gründen nicht möglich ist und die zugleich aus Sicht der Bezirksämter einen hohen stadtteilpolitischen Nutzen haben.

 

Zu 1 b:

Die BASFI unterstützt in 2019 insgesamt 18 Projekte bei acht Trägern, die bis 31. Dezember 2018 im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ Arbeitsplätze angeboten haben, beim Übergang in das neue Instrument nach § 16i SGB II. Diese Unterstützung wurde den Trägern im Dezember 2018 zugesichert. Die konkrete Höhe der flankierenden Unterstützung in 2019 wurde Anfang 2019 zwischen BASFI, Jobcenter und Trägern gemeinsam verhandelt und den Trägern am 28. Februar 2019 konkret zugesagt. Insgesamt stellt die BASFI aus der Produktgruppe Arbeitsmarktpolitik hierfür 0,8 Mio. Euro bereit.

 

Zu 1 c:

Auf Grundlage des bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/16864 wird die BASFI mögliche, sich aus dem kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers ergebende Spielräume ausloten. Die Ergebnisse werden in die weiteren Planungen einfließen.

 

Zu 1 d:

Die BASFI setzt sich für den wirkungsvollen Einsatz der vorhandenen Bundesmittel ein. Die Bewilligung von Förderungen im Rahmen von §§ 16e und 16i SGB II obliegt Jobcenter team.arbeit.hamburg und erfolgt in Bezug auf den individuellen Arbeitsplatz.

 

Zu 2 a-c:

Die BASFI plant, ab dem Jahr 2020 die unter 1 a) und b) genannten Stadtteil- und Beschäftigungsprojekte im Rahmen der ESF-OP auf eine Förderung aus ESF-Mitteln umzustellen. Die Regularien des Europäischen Sozialfonds sehen hierzu ein Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der fachlich zuständigen Behörden, der Bezirksämter, von Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Agentur für Arbeit Hamburg vor.

Das Vergabe- und Bewilligungsverfahren ist im ESF-OP ausführlich beschrieben und kann hier eingesehen werden: https://www.esf-hamburg.de/contentblob/4647776/196f9ed5d074b87800e25c17e8ce42fc/data/download-operationelles-programm-fuer-hamburg-2014-2020.pdf.

Gemäß Art. 115 ff. VO (EU) 1303/2013 werden alle im Rahmen des ESF-OP geförderten Projekte nach ihrer Bewilligung auf der Homepage des Hamburger ESF-OP dargestellt: https://www.esf-hamburg.de/projekte-von-a-z-neu/. Die den einzelnen Projekten zugewiesenen Finanzmittel werden in der „Liste der Vorhaben“ veröffentlicht, die hier zur Einsicht und zum Download bereitsteht: https://www.esf-hamburg.de/informationen-zum-esf-in-hamburg-downloads/.

 

Für das Jahr 2019 sollen im Rahmen von § 16i SGB II 600 und im Rahmen von § 16e SGB II 200 Eintritte hamburgweit erzielt werden. Die Eintrittsplanung des Jobcenters für das Jahr 2020 ist noch nicht abgeschlossen.

Die aktuellen Besetzungsstände können aus dem Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Siehe hierzu:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?nn=31934&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicId=1251792&regionInd=02

 

Eine darüberhinausgehende Planung und Auswertung für einzelne Bezirke erfolgt nicht.

Die Eintritte nach § 16i SGB II, die im Rahmen der künftig auf Basis des ESF-OP geförderten Beschäftigungsprojekte realisiert werden, erhebt die BASFI im Rahmen des ESF-Monitorings, das eine wesentliche Grundlage für die jährlichen Durchführungsberichte gemäß Art. 111 VO (EU) 1303/2013 ist.

 

 

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