21-0757

Soziale Infrastruktur in Altona Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Große Anfrage öffentlich

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26.03.2020
Sachverhalt

Wie ist die soziale Infrastruktur in Altona zu den Themenschwerpunkten Soziales, Flucht, Teilhabe, Inklusion, Gesundheit und Senior*innen? Aktuelle Berichte und Daten dazu fehlen. Konkrete Handlungsmöglichkeiten ergeben sich aber unter anderem erst aus dieser Basis.

Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt Altona um Beantwortung folgender Fragen (im Folgenden in kursiv):

Die Angebotsstruktur im Bereich der Sozialräumlichen Angebote (SHA und SAE), der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) und der Regeleinrichtungen Förderung der Erziehung in der Familie, wie beispielsweise Kinder- und Familienhilfezentren und Elternschulen ist so ausgerichtet, dass sie für alle Menschen der definierten Zielgruppe mit und ohne Fluchterfahrung genutzt werden können und auch genutzt werden.

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Geflüchteten in Altona?

 

a)      Aktuelle Belegungszahlern in den Unterkünften?

 

Die Belegungszahlen in der Differenziertheit liegen nur der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und f & w fördern und wohnen (f&w) vor.

 

  1. Nach Alter, Frauen, Kinder/ Jugendliche, Männer und Menschen mit Behinderung getrennt.
  2. Bitte um Aufschlüsselung nach Unterkünften und Art der Unterkunft (z.B. Container, Einrichtung/ Wohnung).
  3. Wie ist die einzelne Zimmeraufteilung (Einzelzimmer, Familienzimmer, Doppelzimmer, Mehrbettzimmer/ Gemeinschaftsräumlichkeiten) inkl. Größe der Zimmer und konkrete Belegung.
  4. Gibt es spezielle Rückzugsbereiche für Mädchen und Frauen sowie Kinder in den einzelnen Unterkünften?
    1. Wenn ja, welche und wieviel geschlüsselt nach Einrichtung.

b)      Wie ist der aktuelle Stand der Geflüchtetenunterkünfte in Altona?

 

Zahlen zu den Unterkünften, die im Bezirk vorliegen, siehe Anlage 1.

 

c)      Welche Pläne gibt es für die unter b) aufgezählten Unterkünfte (gemeint sind Pläne für Auflösung, Schließung, Umzug)?

 

Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen noch keine validen Pläne. Die Bürgerverträge sehen Veränderungen ab 2020 für Unterkünfte in Bahrenfeld und Osdorf/ Bloomkamp vor.

 

Sollten einzelne Unterkünfte aufgelöst oder geschlossen werden, wo sollen die Geflüchteten dann untergebracht werden?

 

Siehe c).

 

d)      Wie viele geflüchtete Bewohner*innen befinden sich in

  1. Ausbildung,
  2. Arbeit,
  3. Sprachkursen?

 

Dazu liegen im Bezirk keine Informationen vor. Zuständigkeit BASFI/ f&w.

 

e)      Wie oft werden Sprachkurse für Geflüchtete gewährt?

 

Siehe d).

 

f)        Welches Sprachlevel wird für Geflüchtete mit öffentlichen Geldern unterstützt?

 

Siehe d).

 

g)      Gibt es spezielle Sprachkurse für Kinder- und Jugendliche?

 

Siehe d) ggf. weitere Informationen über die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).

 

h)      Wer sind die Anbieter der Sprachkurse?

 

Siehe d).

 

i)        Besuchen alle Kinder und Jugendliche eine Kita oder Schule? Bitte um Aufschlüsselung nach Stadtteilen und Angabe der konkreten Fallzahlen.

 

Dazu werden im Bezirk keine Informationen erhoben. Grundsätzlich werden Eltern mit Kindern motiviert, Kinder in die Kita zu geben. Für Kinder in den Unterkünften besteht Schulpflicht wie für alle Kinder.

 

j)        Wie lang ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Geflüchtetenunterkünften? Bitte aufgeteilt nach Geschlechtern und Alter.

 

Informationen über f&w und BASFI.

 

k)      Wie viele neue Geflüchtete sind im Bezirk angekommen und in die einzelnen Angebote verteilt worden im Jahr 2019? Bitte aufgeteilt nach Geschlechtern und Alter.

 

Über die Anzahl der in Altona neu untergebrachten Geflüchteten liegen im Bezirk keine Informationen vor. Es besteht in den Unterkünften eine kontinuierliche Fluktuation, Personen/Familien ziehen aus, freiwerdende Plätze werden über das Belegungsmanagement von f&w nachbelegt.

Die Geflüchteten werden nicht auf Angebote verteilt, ihnen werden Informationen über Angebote zugänglich gemacht, eine Registrierung und Zahlung erfolgt demnach nicht.

 

l)        Gab ab es Suizide/ Suizidversuche in den Geflüchtetenunterkünften? Wenn ja, bitte aufgeteilt nach Geschlechtern und Alter.

 

Hierzu liegen im Bezirk keine Daten vor.

 

m)    Wie wird die medizinische Versorgung in den einzelnen Unterkünften sichergestellt?

  1. Gibt es eine allgemeine Gesundheitsversorgung bzw. die Möglichkeit diese niedrigschwellig zu erhalten?

 

Die Geflüchteten werden im Rahmen der Registrierung im Ankunftszentrum (AKZ) bei der AOK Bremen/Bremerhaven angemeldet. In diesem Rahmen erhalten sie erst eine Bescheinigung über die Anmeldung, dann eine Versichertenkarte zugesandt. Grundsätzlich besteht also die Möglichkeit, das kassenärztliche Regelsystem in Anspruch zu nehmen.

Mehrere Hürden erschweren dies: Fehlende Sprachkenntnisse und  Sprachprobleme (fehlende Übersetzungsmöglichkeiten) in Arztpraxen, fehlendes Wissen über das deutsche Gesundheitssystem (ambulante/stationäre Versorgung, Hausarztsystem), Herausforderung der Terminvereinbarung, Traumatisierung im Herkunftsland und auf der Flucht mit folgenden Angststörungen sowie Angst vor Verlassen der sicheren Umgebung, im Falle einer chronischen körperlichen Erkrankung, fehlende Mobilität.

 

AKZ und EA:

Daher werden im AKZ und dezentralen Erstaufnahmen (EA) allgemeinmedizinische und pädiatrische Sprechstunden vorgehalten. Die Sprechstunden sind basismedizinisch ausgerichtet, das heißt, es werden klinische Untersuchung und Laborproben geleistet. Weitere apparative Untersuchungen erfolgen hier nicht. Kann eine Fragestellung nicht geklärt werden, wird der/die Patient*in an eine passende Stelle (Hausarzt, Kinderarzt, Spezialist, Krankenhaus) angebunden. Dies erfolgt durch das Sozialmanagement der Unterkunft auf Veranlassung des/der Arztes/Ärztin.

Die Sprechstunden im AKZ und EA sind bewusst niedrigschwellig: Die Ärzt*innen sind meist mehrjährig erfahren in der Versorgung Geflüchteter, ebenso wie die Assistenzkräfte. Für alle Sprachen steht ein über Video zuschaltbarer Dolmetscher zur Verfügung. Die Sprechstunden sind als Drop-In Sprechstunden ohne Termine konzipiert und im Haus sowohl dem Sicherheitsdienst als auch dem Sozialmanagement bekannt, so dass diese an die Ambulanz verweisen können.

 

Folgeunterkünfte:

In den Folgeunterkünften stehen keine Sprechstunden zur Verfügung. Hier sind die Bewohner*innen angehalten, das kassenärztliche Regelsystem zu nutzen. Ausnahme ist hier das Richard-Reme-Haus. Hier werden Menschen mit besonderen Bedarfen (chronisch Kranke, Pflegebedürftige) allgemeinmedizinisch betreut, da eine Anbindung dieses Patientenklientels schwierig ist.

 

  1. Wieviel Personal/ Ärzte stehen für Buchstabe a. zur Verfügung? Bitte aufgeteilt nach Unterkünften.

 

AKZ:

Es stehen 2 Ärzt*innen für Erstuntersuchungen und allgemeinmedizinische Sprechstunden werktäglich von 8:30-17:00 Uhr zur Verfügung. Zusätzlich wird eine pädiatrische Sprechstunde 2x/Woche angeboten. Auf einen Arzt/Ärztin kommt eine Assistenzkraft. Im Bargkoppelweg, der ersten Station bei Ankunft im Ankunftszentrum, findet ein Vorscreening vor Betreten der Halle statt. Dies wird durch jeweils eine*n Kranken- und Gesundheitspfleger*in in der Zeit von 6:00-17:00 Uhr geleistet.

 

EA allgemein:

Die Berechnung der Sprechstunden erfolgt nach dem „Hamburger Schlüssel“, wonach pro 1000 Bewohner*innen 40 Sprechstunden vorgehalten werden. Die Sprechstundenzeiten werden nach Bedarf angepasst. Es arbeitet jeweils ein Team aus Arzt/Ärztin und Assistenzkraft zusammen.

 

EA Harburger Poststr. 1:

Allgemeinmedizinische Sprechstunde 3x/Woche je 2,5 h

Pädiatrische Sprechstunde 2x/Woche je 2 h

 

EA Sportallee:

Allgemeinmedizinische Sprechstunde 2x/Woche je 3 h

Pädiatrische Sprechstunde 1x/Woche 3 h

 

EA Kaltenkichener Straße:

Pädiatrische Sprechstunde 1x/Woche 2 h

 

Folgeunterkunft Richard-Reme-Haus:

Allgemeinmedizinische Sprechstunde 1x/Woche je 3 h

 

  1. Gibt es ausreichend Fachärzte, die speziell für traumatisierte Geflüchtete die Versorgung garantieren?

 

Das Bezirksamt meldet Fehlanzeige.

 

 

  1. Wie ist der Stand der unter Betreuung stehenden Menschen in Altona?

 

a)      Wie viel Menschen gibt es in Altona, die unter Betreuung stehen? (Liegen aktuelle Zahlen vor?)

 

Dem Bezirksamt Altona liegen die für eine Beantwortung der Fragestellung erforderlichen Informationen nicht vor. (Kann nur von der Justizbehörde (JB) beantwortet werden.)

 

b)      Wie sind die Fallzahlen im Durchschnitt: pro Betreuer wie viel Betreute?

 

Siehe a) (JB).

 

c)      Wie ist die fachliche Ausbildung der Betreuer?

 

Nach den dem Bezirksamt Altona vorliegenden Informationen verfügen die beruflichen Betreuer überwiegend über juristische und sozialpädagogischen Ausbildungen.

 

d)      Wurde das Fachamt 2019 kontrolliert?

  1. Wer hat die Hoheit über diese?

 

Gemäß Anordnung zur Durchführung des Betreuungsbehördengesetzes und des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes ist die Fachbehörde gem. § 44 des Bezirksverwaltungsgesetzes die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Die Bezirksaufsicht wird gem. § 43 Bezirksverwaltungsgesetzes durch die Finanzbehörde als Bezirksaufsichtsbehörde wahrgenommen.

 

  1. Wenn ja, wann erfolgen/ erfolgten die Kontrollen?

 

Durch das zuständige Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz des Bezirksamtes Altona werden die Aufsichtsbehörden im Rahmen eines vereinbarten Berichtswesens regelmäßig und in anlassbezogenen Abstimmungsgesprächen über die Aufgabenerfüllung des Fachamtes unterrichtet.

 

  1. Bei nein, weshalb nicht?

 

e)      Wie viele Berufsbetreuer bzw. ehrenamtliche Betreuer gibt es?

 

Das Bezirksamt meldet Fehlanzeige (JB).

 

f)        Wieviel Stunden sind pro Betreuung vorgesehen und wieviel sind 2019 angefallen?

 

Aufgeteilt nach Berufsbetreuung und ehrenamtlichen Betreuern.

Berufliche Betreuer werden gem. der Regelungen des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern nach monatlichen Fallpauschalen vergütet. Die Höhe der Fallpauschalen richtet sich nach der Dauer der Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Vermögensstatus des Betreuten. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschädigung. Zur Verfügung stehende Zeitkontingente bilden diese Regelungen nicht ab.

 

g)      Gab es Fälle 2019 und wenn ja wie viele, in denen Berufsbetreuer, die von Gericht bestellt wurden, von ihren Aufgaben entbunden worden sind?

 

Das Bezirksamt meldet Fehlanzeige (JB).

 

  1. Wie ist der Stand der Gesundheit in Altona?

 

a)      Krankenhaus

 

Hierzu liegen keine bezirklichen Informationen vor. Diese Informationen sind ggf. über die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zu generieren.

 

  1. Wieviel Arbeitsstellen in den Asklepiosklinken/ etc. wurden nicht besetzt in Altona?
  2. Wie lang mussten Patient*innen in der Notaufnahme AK Altona im Durchschnitt auf die Behandlung warten?
  3. Wie ist die personelle Situation im AK Altona in der Notaufnahme? Aufgeteilt nach Vollzeitkräften.

 

b)      Pflegeeinrichtungen/ Pflegedienste

 

Es gibt 32 Wohneinrichtungen und 58 Pflegedienste in Altona. Die Pflegedienste agieren auch stadtteil-und bezirksübergreifend.

 

 

 

 

 

lfd. Nr.

Name der Einrichtung

Stadtteil

1

Auguste- Viktoria- Stiftung

Ottensen

2

Katharinenhof, Am Hirschpark

Blankenese

3

Seniorenzentrum Böttcherkamp

Lurup

4

Alten- und Pflegeheim "Fallen Anker"

Othmarschen

5

Malteserstift St. Theresien

Alt. Altstadt

6

Hanna Reemtsma Haus Wohnen im Park

Rissen

7

Stiftung Hanna Reemtsma Haus

Rissen

8

Haus Fangdieck

Lurup

9

Haus Sieberling Alten und Pflegeheim

Nienstedten

10

Parkdomizil am Bahrenfelder See

Bahrenfeld

11

Pflegen & Wohnen Altona

Alt.- Altstadt

12

Pflegen & Wohnen Lutherpark

Bahrenfeld

13

Pflegezentrum ASB "Lupine"

Osdorf

14

Rosendomizil

Groß- Flottbek

15

Rosenhof Hamburg

Iserbrook

16

Elisabeth Alten- und Pflegeheim

Rotherbaum

17

Stadtdomizil Altenpflege- Zentrum

St. Pauli

18

Elbschloss Residenz

Kl.Flottbek

19

Elbschloss Residenz Klein-Flottbek

Kl. Flottbek

20

Rumond- Walther- Haus

Ottensen

21

FAMA Lurup

Lurup

22

Hartwig Hesse Haus am Klövensteen

Rissen

23

Haus Wittenbergen

Rissen

24

Seniorenresidenz Groß- Flottbek

Othmarschen

25

Seniorenresidenz Lurup
(Ex Tabea Leben bei Freunden)

Lurup

26

Altenheimstiftung Flottbek Nienstedten

 

27

Seniorenresidenz Bugenhagenhaus

Bahrenfeld

28

Tabea- Leben in Geborgenheit gmbH

Osdorf

29

Ernst und Claere Jung Stiftung

Othmarschen

31

Hermann und Lilly Schilling- Stiftung

Iserbrook

32

Phillipp- F. Reemtsma- Stiftung

Rissen

 

 

 

 

a.      Wie ist die Personalsituation der Pflegeeinrichtungen/Pflegedienste?

 

Die Personalsituation der Pflegeeinrichtungen ist in Altona unterschiedlich. Teilweise entspricht die Personalsituation den gesetzlichen Anforderungen, teilweise müssen Mitarbeiter*innen aus Fremdfirmen gebucht werden, um die Anforderungen zu erfüllen.

b.      Wurden die Personalschlüssel eingehalten?

 

Siehe Antwort a.

c.      Wie hoch ist die durchschnittliche Fachkraftquote in den Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten?

 

In den Wohneinrichtungen in Altona beträgt die durchschnittliche Fachkraftquote Personal-IST 51,75%, die durchschnittliche Fachkraftquote Personal-Soll 52,46%. Für die Pflegedienste ist eine durchschnittliche Fachkraftquote aufgrund unterschiedlicher Leistungsmerkmale und Schwerpunkte nicht aussagekräftig. Durch Pflegedienste werden Leistungen nach SGB V und nach SGB XI (auch kombiniert) erbracht, außerdem sonstige Leistungen (hauswirtschaftlich).

d.      Gab es Ausnahmegenehmigungen, in denen Nichtfachkräfte als Fachkräfte durch die Heimaufsicht anerkannt wurden?

 

Nein, es gab keine Ausnahmeregelungen in denen Nichtfachkräfte als Fachkräfte durch die Wohn-Pflege-Aufsicht anerkannt wurden.

  1. Wenn ja, wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden erteilt?

 

Keine.

  1. Welche Nichtfachkräfte wurden als Fachkräfte anerkannt.

 

Keine.

e.      Kann ein Fachkräftemangel auch in Altona festgestellt werden?

 

Ja.

f.        Gab es Fälle, in denen bei der Heimaufsicht 2019 Mängelanzeigen eingegangen sind und wenn ja, welche Art der Mängel lagen vor?

 

In 2019 gab es in insgesamt 119 Mängelfeststellungen  in 16 Einrichtungen, die unter das HambWBG fallen. Eine Unterteilung nach Art der Mängel wird nicht geführt. Folgende Mängel wurden u.a. festgestellt:

  1. Mängel im Personal- und Qualitätsmanagement (mangelnde Betreuungskontinuität/Bezugspflege, Mangel hinsichtlich der Fachkraftquote gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 WBPersVO: FKQ lag unter 50%)

 

  1. Mangel in der Umsetzung der Expertenstandards, Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung und hinsichtlich des ordnungsgemäßen Umgangs mit Medikamenten

 

  1. mangelnde Kooperation mit zuständigen Ärzten

 

  1. Mangel hinsichtlich der Dokumentation

 

  1. Mangel hinsichtlich des Einsatzes von Hilfsmitteln gemäß § 12 Nummer 5 HmbWBG 8 (Hilfsmittel waren nicht nachvollziehbar dokumentiert)

 

c)      Gesundheitsamt Altona

  1. Was sind die Aufgabenkreise des Gesundheitsamtes?

 

Das Gesundheitsamt Altona ist Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es nimmt eine Vielzahl von Aufgaben auf der Grundlage des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes wahr.

Hierzu zählen die Beratung und Unterstützung von psychisch kranken Menschen und Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Es werden amtsärztliche und sozialmedizinische Gutachten für Behörden und behördenähnliche Organisationen erstellt.

Das Gesundheitsamt begleitet Kinder und Jugendliche im Bezirk Altona vom Säuglingsalter bis in die Schulzeit in allen Fragen der Gesundheit und Entwicklung im Zusammenhang mit der Schule.

Bei Meldungen zu Infektionskrankheiten ermittelt das Gesundheitsamt, um Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu entwickeln. Bewohner*innen von Heimen oder Wohngruppen, die pflegebedürftig oder behindert sind, genießen den besonderen Schutz der Wohn-Pflege-Aufsicht.

Zudem ist das Gesundheitsamt Altona für die bezirkliche Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung zuständig und seit 2015 für die medizinische Versorgung von Geflüchteten.

 

  1. Bitte um Aufteilung der Fallzahlen aufgeteilt nach

i.         Jugendpsychiatrischer Dienst

 

Gesamt IST: 694 betreute Fälle bei Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, seelischen Problemen, psychischen oder psychosomatischen Störungen oder drohenden oder manifesten geistigen, seelischen oder mehrfachen Behinderungen.

1.412 betreute Fälle bei Hilfen für volljährige psychisch Kranke, geistig Behinderte sowie für deren Angehörige.

 

ii.       Sozialpsychiatrischer Dienst

 

Der SpD Altona ist für alle Menschen mit psychischer Erkrankung zuständig, die im Bezirk Altona wohnen.

2019 wurden 1.412 Klienten beraten, betreut oder waren auf irgendeine Weise mit dem Dienst im Kontakt, auch z.B. wegen einer Begutachtung.

 

iii.     Mütterberatung.

 

In 2019 fanden 1.162 persönliche kindbezogene Kontakte in den Dienststellen und 321 kindbezogene Kontakte im Setting Hausbesuch statt.

 

  1. Allgemein: Bitte um Aufteilung nach Stadtteilen für die einzelnen Anlaufstellen.

 

Das Bezirksamt meldet Fehlanzeige.

 

d)      Wieviel Menschen ohne Krankenversicherung gibt es in Altona?

 

Das Bezirksamt meldet Fehlanzeige.

 

  1. Aufgeteilt nach Stadtteilen, Alter, Geschlecht, Status.
  2. Wird für Menschen ohne krankenversicherungsrechtlichen Schutz eine niedrigschwellige Gesundheitsversorgung gewährleistet?

i.         Wenn ja, wer ist der Träger und wo sind diese zu finden?

ii.       Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche notärztlichen Dienste gibt es?

i.         Aufgeteilt nach Stadtteilen und Fachrichtungen.

ii.       Öffnungszeiten

iii.     Bitte um Angabe der Trägerschaft.

 

  1. Wie ist der Stand der Menschen mit Behinderung in Altona?

 

a)      Inklusionspapier „Perspektivwechsel“ – welche Pläne gibt es für die Umsetzung?

 

Das Positionspapier Perspektivwechsel wirbt für einen positiven Blick auf Vielfalt und dafür, diese als Ressource zu betrachten. Vielfalt umfasst sehr viele Merkmale und bezieht sich nicht nur auf migrantische oder kulturelle Kategorien. Das bedeutet natürlich auch, dass Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in die Mitte der Gesellschaft gerückt werden sollen und gleichberechtigt Teilhabe ermöglicht bekommen sollen. In erster Linie geht es dabei um eine Sensibilisierung zu dem Thema, damit in einem ersten Schritt Aspekte wie Barrierefreiheit flächendeckender gewährleistet werden, um Teilhabe zu ermöglichen. Eine Zusammenfassung des Positionspapiers findet sich in leichter Sprache auf der Homepage des Bezirksamts und lässt sich dort auch mit der Vorlesefunktion abrufen. Bei hauseigenen Veranstaltungen wird auch auf Barrierefreiheit geachtet, beziehungsweise Assistenz in Form von Schrift- oder Gebärdensprachdolmetschern angeboten, wenn diese erforderlich ist.

 

b)      Integration von Kindern und Jugendliche mit Behinderung

 

Das Bezirksamt meldet Fehlanzeige.

 

  1. Wie wird die Begleitung der Menschen mit Behinderung in der Kita sichergestellt?
    1. Bitte um Darlegung der Fallzahlen.
    2. Aufgeschlüsselt nach Kitas.
    3. Aufteilung nach Behinderungsart (seelisch/ körperlich/ geistig/ sinnesbehindert/ weiteres)
    4. Werden dort Fachkräfte (Qualifikation) eingesetzt und in welchem Umfang erfolgt dies?
    5. Werden auch Nichtfachkräfte eingesetzt?
      1. Wenn ja, welche Ausbildung haben diese.
      2. Wenn ja, bitte auch die Angabe des Verhältnisses Fachkräfte/ Nichtfachkräfte.

 

  1. Schulbegleitung in Altona?

 

Es gibt dazu keine bezirkliche Datenerhebung. Schulbegleitung liegt im Verantwortungsbereich der BSB.

 

  1. Bitte um Darlegung der Fallzahlen.
  2. Aufgeschlüsselt nach Schulen
  3. Aufteilung nach Behinderungsart (seelisch/ körperlich/ geistig/ sinnesbehindert/ weiteres)
  4. Welche Qualifikation haben die Schulbegleiter?
    1. Aufgeteilt nach Stadtteilen/ Alter/ Art der Behinderung
    2. Über welche Qualifikationen verfügen die die Nichtfachkräfte?
  5. Wie hoch ist die personelle Fluktuation der Begleitung im Jahr?
  6. Bitte um Angabe der Anzahl der Einrichtungen/ Dienste/ FSJler/ BFDler die Schulbegleitung erbringen?
  7. Wer ist die zuständige Behörde für die Schulbegleitung?
    1. Aufgeteilt nach Art der Behinderung.
  8. Was sind die konkreten Anspruchsgrundlagen der Schulbegleitung in Hamburg?
    1. Aufgeteilt nach seelischer (SGB VIII) und geistiger/körperlicher/ sinnes- Behinderung (SGB IX).
    2. Wie erfolgt die Anspruchsgewährung?
    3. Wie lang dauert es durchschnittlich, bis über das ob und wie der Schulbegleitung entschieden wird?

 

  1. Wieviel Integrationsklassen gibt es in Altona?

 

Diese Frage muss von der BSB beantwortet werden.

 

  1. Aufgeschlüsselt nach Schulen.
  2. Wie ist die durchschnittliche Klassengröße?

 

  1. Wie ist personelle Ausstattung der Integrationsklassen?

 

Siehe c.

 

  1. Aufgeschlüsselt nach Fachkräften/ Nichtfachkräften.
  2. Gibt es Rückzugsräume für Kinder/ Jugendliche mit Behinderung?
    1. Wenn ja, welcher Art?
    2. Wie viele? Aufgeteilt nach Schulen.
  3. Gibt es Pflegeräume für Kinder mit Behinderung?
    1. Wenn ja, welcher Art?
    2. Wie viele? Aufgeteilt nach Schulen.
  4. Wenn bei iii. ja, stehen dort Lifter und andere Hilfsmittel zur Verfügung?
    1. Aufgeteilt nach Art des Hilfsmittels.
    2. Aufgeteilt nach Schulen.

 

c)      Inklusion von erwachsenen Menschen mit Behinderung?

  1. Wieviel Menschen mit Behinderung leben insgesamt in Altona?

 

Diese Zahlen werden nicht erfasst.

 

  1. Aufgeteilt nach Art der Behinderung, Alter, Geschlecht, Status.
  2. Aufgeteilt nach Stadteilen.

 

Die Anzahl wird nicht erfasst.

 

  1. Wie ist die Struktur der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung?

 

Diese Zahlen werden nicht erfasst.

 

  1. Fallzahlen WfbM/ andere Leistungsanbieter
  2. Fallzahlen Budget für Arbeit
  3. Fallzahlen Inklusionsbetriebe
  4. Fallzahlen Arbeitsassistenten
  5. Fallzahlen Betriebe auf dem ersten Arbeitsmarkt/ Projekte/ Maßnahmen zur Integration?
  6. Bitte bei den Buschstaben i.-v. um Angabe der Trägerschaft und der jeweiligen Fallzahlen.

 

d)      Wie lauten die Fallzahlen sowie die Aufstellung der Einrichtungen/ Dienste der Behindertenhilfe in Altona?

 

Dazu liegen im Bezirk keine Informationen vor.

 

  1. Allgemein: Wie viele Dienste/ Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es in Altona?
    1. Bitte um Angabe der Trägerschaft.
    2. Aufgeschlüsselt nach besonderen Wohnformen und „ambulanten“ Wohnformen und Wohngruppen.
    3. Aufgeschlüsselt nach Art der Behinderung.
    4. Aufgeschlüsselt nach Größe und tatsächlicher Belegung.
    5. Zu den besonderen Wohnformen: Wie groß sind die einzelnen Zimmer?
    6. Wie hoch ist die durchschnittliche angemessene Warmmiete, welche vom Grundsicherungsamt nach § 42a Abs. 5 SGB XII anerkannt wird?
    7. Gibt es Zahlen zum Betrag nach § 42a Abs. 6 SGB XII i.V.m. § 113 Abs. 5 SGB IX?
      1. Wenn ja, wie hoch sind diese Beträge im Durchschnitt?
  2. Welche Fallzahlen bzgl. der Wohnbeiräte bzw. Werkstatträten in den Einrichtungen etc. in den Einrichtungen liegen vor?
    1. Aufgeschlüsselt nach Einrichtungen.

 

e)      Wie wird die personenzentrierte Gesamtplanung nach § 117 SGB IX in Hamburg sichergestellt?

 

Das Bezirksamt meldet Fehlanzeige.

 

  1. Welches Bedarfserfassungsinstrument wird verwendet?
  2. Wenn noch kein Bedarfserfassungsinstrument im Sinne des § 118 SGB IX existiert:
    1. Wann kommt ein solches?
    2. Mit welchem Instrument wird aktuell die Gesamtplanung durchgeführt?
  3. Wieviel Personal wurde in Hamburg für die personenzentrierte Bedarfserfassung zusätzlich eingestellt?
  4. Wieviel Personal steht in den Behörden insgesamt für die Gesamtplanung in Hamburg zur Verfügung?
  5. Welche und wieviel Fachkräfte stehen für die Gesamtplanung und generell für die Aufgaben des SGB IX im Sinne des § 97 SGB IX zur Verfügung?
  6. Wie wird sichergestellt, dass die Gesamtplanung im Sinne der Grundsätze nach § 117 SGB IX erfolgt?
    1. Werden die Leistungsberechtigten vor Ort in ihren Lebensräumen aufgesucht?
    2. Gibt es die Möglichkeit, die Gesamtplanung in mehreren Gesprächen durchzuführen?
    3. Wie werden die Leistungserbringer dabei einbezogen?
    4. Gibt es Fachanweisungen für die Durchführung der Gesamtplanung nach §§ 117 ff SGB IX?
      1. Wenn ja, welche?
    5. Wird sichergestellt, dass die Leistungsberechtigten im Gesamtplanverfahren zu jedem Zeitpunkt beteiligt werden?
      1. Wenn ja, wie?
      2. Gibt es Formulare in leichter Sprache?
      3. Wird die Gesamtplanung an der Art der Behinderung (geistig/ seelisch/ körperlich/ Sinnesbehinderung/ anderes) ausgerichtet?
    6. Wird der Landesrahmenvertrag zum SGB IX in leichter Sprache erscheinen?

 

f)        Wurden die Grundsicherungsämter aufgrund der Trennung von Fachleistung und Regelsatzleistung in besonderen Wohnformen durch des BTHG personell aufgestockt?

  1. Wenn ja? Wieviel?

 

Es wurde eine temporäre Verstärkung der 4 GS Dienststellen im Umfang von insgesamt 2,5 VZ-Äquivalenten durch die Fachbehörde zugesagt.

Eine Besetzung erfolgte bisher nicht, befindet sich aber in Umsetzung.

 

  1. Wieviel Personal stehen in den einzelnen Grundsicherungsämtern generell zur Verfügung?
    1. Aufgeteilt nach Grundsicherungsamt und Stadtteil.

 

Die Abteilungen Grundsicherung in Altona sind nicht Stadtteilen zugeordnet, sondern den Anfangsbuchstaben der Nachnamen.

An beiden Standorten - Alte Königstrasse 29-39 und Achtern Born 135 - sind in jeweils 2 GS Abteilungen je Abteilung etwa 12 Sachbearbeiter tätig, dazu jeweils 1 Abteilungsleitung.

 

  1. Über welche Ausbildung verfügt das Personal?

 

 Beamtinnen bzw. Beamte:

- Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste

 

Tarifbeschäftigte:

- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbarer Berufsabschluss und zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufspraxis in den für die zu besetzende Stelle einschlägigen Arbeitsbereichen

- einen Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbar) in Public Management oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.

 

  1. Werden Formulare des Grundsicherungsamtes in leichter Sprache zur Verfügung gestellt?

 

Nein.

 

  1. Verfügen die Mitarbeiter*innen der Grundsicherungsämter über die Fähigkeit, mit den Menschen mit Behinderung zu kommunizieren?

 

Grundsätzlich ja, ggf. unter Hinzuziehung geeigneter Unterstützungsangebote.

Der Bedarf hängt vom Grad und Art der Behinderung ab.

Die Kommunikation mit Rollstuhlfahrern z.B. ist i.R. keine Schwierigkeit.

Für Gebärdensprache z.B. muss ein Gebärdendolmetscher hinzugezogen werden.

 

  1. Werden Fortbildungen für die Kommunikation mit Menschen mit Behinderung angeboten?

 

Nein.

 

  1. Gibt es Fachanweisungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen für Menschen mit Behinderung? Wenn ja, welche?

 

Ja, es gibt eine Fachanweisung zu § 53ff. SGBXII

 

  1. Wie wird der Mehrbedarf im Sinne des § 42b SGB XII für Menschen mit Behinderung sichergestellt?

 

Durch eine Gewährung nach Antragstellung.

 

  1. Wie erfolgt die Abrechnung bei Abwesenheit aus der Tagesstruktur?

 

Die Umrechnung erfolgt nach Vorlage der Abwesenheiten und wird entsprechend gemindert.

 

  1. Gibt es dafür Fachanweisungen? Wenn ja, welche?

 

Eine aktuelle Fachanweisung für § 42 SGB XII gibt es nicht.

 

g)      Stehen den Ärzten und Fachärzten in Altona ausreichend Hilfsmittel zur Verfügung?

 

Das Bezirksamt meldet Fehlanzeige.

 

  1. Aufgeteilt nach Art der Hilfsmittel Ärzten/ Fachärzten und Stadtteilen

 

  1. Wie sieht es mit der Gleichstellung in Altona aus?

 

a)      Wie viele Frauen sind von häuslicher Gewalt betroffen?

 

Diese Daten werden vom Bezirksamt nicht erfasst. Daten können ggf. über die polizeiliche Kriminalstatistik generiert werden.

 

b)      Welche Fallzahlen gibt es für Deutschkurse speziell für Frauen mit Migrationshintergrund?

 

Darüber liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor (BASFI).

 

c)      Wie erfolgt die Unterstützung gerade von Frauen mit Migrationshintergrund?

 

Im Rahmen der Sozialräumlichen Angebote (SHA und SAE) werden keine Angebote exklusiv nur für Frauen mit Migrationshintergrund vorgehalten. Die Mobile Beratung Altona berät Männer und Frauen in den Flüchtlingseinrichtungen.

Alle Angebotsformate in den Sozialräumen speziell für Frauen können, sollen und werden auch von Frauen mit Migrationshintergrund genutzt werden. (z.B. Mütter Café, Elternberatungen, Angebote der Frühen Hilfen, Trennungs- und Scheidungsberatung).

Sollte sich ein ganz spezieller Beratungsbedarf ergeben, der nicht über die bestehenden Angebotsformate abgedeckt ist, werden Frauen mit Migrationshintergrund an entsprechende Beratungsstellen wie beispielsweise - Amnesty for Women - begleitend übergeleitet.

Im Rahmen des Ansatzes der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) werden in Altona in 2020 fünfzehn Projekte realisiert, die grundsätzlich auch für Frauen mit Migrationshintergrund nutzbar sind.

 

Fünf dieser Projekte richten sich im Schwerpunkt an Frauen mit Migrationshintergrund:

 

Bahrenfeld: Sicher Ankommen (mobile Schwangerenberatung Altona)

 

SkF e.V. Hamburg-Altona.

 

Beratungsstelle für Frauen, Familien und Schwangere

 

 

Iserbrook, Rissen und Sülldorf: Familienbegleitung

 

Deutscher Kinderschutzbund

 

Ausführende Einrichtung:

KiFaZ Lurup

Rissen: Girls Time: Geflüchtete Mädchen und junge Frauen stärken

Dolle Deerns e.V.

Ausführende Einrichtung:

Dolle Deerns

Osdorf: Beratung und Begleitung von Familien mit ihren Kindern und Jugendlichen

Bürgerhaus Bornheide

Diakonisches Werk Hamburg Schleswig Holstein

Ausführende Einrichtung:

Bürgerhaus Bornheide

Osdorf: Sozial- und Familienberatung

Sinti Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen e.V.

Ausführende Einrichtung:

Sinti Verein e.V.

 

Weiterhin sind die regelhaft geförderten Einrichtungen im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie (Rahmenzuweisung Familienförderung) in ihrem Angebotsspektrum auch unterstützend für Frauen mit Migrationshintergrund nutzbar.

 

i.         Welche Angebote gibt es aufgeteilt nach Stadtteilen?

 

Siehe die beigefügte Tabelle (Anlage 2).

 

ii.       Wie hoch ist die Anzahl der Dolmetscher*innen und welcher Art stehen zur Verfügung aufgeteilt nach Stadtteilen und Angeboten?

 

d)      Frauenhäuser

 

Zum Schutz der Frauen sind die Standorte und die Anschriften von Frauenhäusern nicht öffentlich und liegen dem Bezirksamt somit auch nicht vor. Fragen nach Auslastung sind ggf. bei der BASFI zu erfragen.

 

  1. Welche Frauenhäuser gibt es in Altona?
    1. Bitte auch um Angabe der Trägerschaft und des Sitzes in Altona.
  2. Welche Fallzahlen gibt es?
    1. Aufgeteilt nach Stadtteilen.
    2. Bitte um Angabe der Platzzahlen und der tatsächlichen Belegung in den einzelnen Einrichtungen
  3. Wie hoch ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
  4. Welcher Art (Einzelzimmer/ Doppelzimmer/ Familienzimmer/ Mehrbettzimmer) und wie groß sind die Zimmer?
  5. Wie ist die personelle Ausstattung der Einrichtungen?
    1. Bitte um Angabe der Personalausstattung pro Einrichtung.
    2. Bitte um Angabe der Qualifikation sowie der Fachkraftquote pro Einrichtung.

 

  1. Wie sieht es mit des Leistungsbezieher*innen in Altona aus?

 

a)      Wie sind die aktuellen Fallzahlen Bezieher*innen von ALG 2, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe/ Aufstocker

 

Rund 9.000 Fälle Grundsicherung nach dem SGBXII (Stand Januar 2020), eine Differenzierung nach Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt nicht.

ALG II Leistungen werden bezirklich nicht erfasst, die Leistungen gewährt das “team.arbeit.hamburg“.

 

i.         Fallzahlen und entsprechende Aufschlüsselung nach obiger Aufzählung sowie Aufteilung nach Stadtteilen.

 

Eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen ist nicht möglich, siehe oben 4. f) b. i.

 

ii.       Gibt es Fallzahlen zu Sanktionen im Bezirk?

 

Das Fachamt Grundsicherung verhängt keine Sanktionen.

Die Grundsicherung sichert bereits das Existenzminimum.

 

  1. Bitte aufgeschlüsselt nach Ämtern
  2. Bitte aufgeschlüsselt nach dem Grund der Sanktion.

 

iii.     Wieviel Rücknahmen der Bescheide nach Sanktionen gab es, weil Sanktionen rechtswidrig waren?

 

s.o.

 

iv.     Wieviel Familien mit Kindern waren mit Sanktionen betroffen?

 

s.o.

 

  1. Fallzahlen?
  2. Aufgeteilt nach Stadtteilen.
  3. Aufgeteilt nach Art der Sanktion.

 

b)      Wie kommen Obdachlose an ihre Grundsicherung?

 

Die Auszahlung von Leistungen der Grundsicherung an wohnungslose Menschen erfolgt durch das Bezirksamt Mitte oder per Barauszahlung im Bezirk, wenn der letzte Wohnsitz binnen 2 Jahren im Bezirk war.

 

c)      Welche Einrichtungen und Angebote gibt es für Obdachlose in Altona?

 

Grundsätzlich stehen wohnungslosen Menschen alle Angebote innerhalb Hamburgs zur Verfügung.

Siehe auch IV. Die Broschüre der BASFI von Nov. 2018 https://www.hamburg.de/contentblob/127994/aae5929c845d3afed0566d580e984b36/data/hilfesystem-datei.pdf

„Das Soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen“ führt diese Angebote gesammelt auf.

 

i.         Bitte um Angabe der Trägerschaft.

ii.       Bitte um Aufteilung nach Stadteilen.

iii.     Bitte um Angabe der jeweiligen Öffnungszeiten.

iv.     Gibt es neben Kältebus und Duschbusen weitere mobile Angebote?

 

d)      Wieviel Obdachlose gibt es in Altona?

 

Eine separate Erhebung für den Bezirk Altona liegt nicht vor.

Im Jahr 2018 fand eine Befragung obdach- und wohnungsloser Menschen in Hamburg statt.

An dieser Studie nahmen 1.910 Personen teil, siehe auch „Hamburg.de Publikationen zur Obdachlosigkeit“.

 

i.         Bitte um Fallzahlen aufgeteilt nach Männern, Frauen, Kinder- und Jugendliche

 

Lt. nachstehendem Auszug aus der o. g. Studie ergibt sich folgende Aufteilung:

 

 

Anhänge

Anlage 1: Platzzahlen zu den Unterkünften in Altona

Anlage 2: Angebotsübersicht