21-1536

Sondernutzungen im Schanzenpark 2021 Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.01.2021
Sachverhalt

Wie in den Vorjahren soll die Zustimmung zu den Sondernutzungsanträgen für die Veranstaltungen im Sternschanzenpark erteilt werden.

 

Dies ist erforderlich, da die vorgesehenen Nutzungen über den Rahmen hinausgehen, den die Verordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen im Generellen zulässt. Durch den separaten Beschluss zum Sternschanzenpark wird ausgeschlossen, dass ein Präjudiz für Entscheidungen über andere Sondernutzungserlaubnisse in Grünanlagen abgeleitet werden könnten.

 

Für 2021 liegen fünf Sondernutzungsanträge/Interessenbekundungen vor: Wie in den Vorjahren für das Schanzenzelt, den Schanzenzirkus und das Schanzenkino, neu dazugekommen sind Bewerbungen für open Air- Kultur vom 3001 Kino und von einem Tanzveranstalter (Flomotion). Damit muss eine Priorisierung erfolgen, da zumindest die zentrale Veranstaltungsfläche nicht ausreicht, um alle Bewerbungen zu bedienen.

 

Eine mögliche Entscheidungsmatrix ist in einer Drucksache für diesen Ausschuss zur politischen Beratung beigefügt. Hierbei ist auch zu bedenken, dass der Stadtteilbeirat sich gegenüber zusätzlichen Veranstaltungen kritisch geäußert hat und eine veranstaltungsfreie Zeit auch im Sommer im Park befürwortet. Somit müsste man bei Kombinationen unterschiedlicher Anbieter auch über die Veranstaltungsdauern beraten. Der Wunsch des Vertreters des Beirates, der in der letzten Ausschusssitzung anwesend war, wird seitens der Verwaltung befürwortet.

 

Die jeweiligen Veranstaltungszeiträume sind der beiliegenden Übersicht und der Anträgen (Anlage nicht-öffentlich) zu erkennen. Die Unterlagen der neuen Bewerbungen sind, ebenfalls nicht-öffentlich, beigefügt.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport forderte am 01.12.2020 die Verwaltung auf, aufgrund der bekannt zunehmend schwierigen Genehmigungsfähigkeit des Schanzenkinos, Kriterien zu benennen, unter denen aus Sicht der Verwaltung die Veranstaltung erlaubt werden könnte. Das Geschäftsmodell des Veranstalters ist auf dessen Homepage zu erkennen. https://www.outdoorcine.de

 

Hierzu recherchierte die Verwaltung die Genehmigungspraxis anderer Bezirksämter bezüglich Werbung in Grünanlagen. Die Bezirksämter, die hierzu Rückmeldungen lieferten, verdeutlichten eine engere Einhaltung der Bestimmungen der Grünanlagenverordnung  gegenüber der, die von Altona dem Schanzenkino eingeräumt wurde.

 

Von daher schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit der Amtsleitung vor, für den Fall, dass eine Erlaubnis für das Schanzenkino erteilt werden soll, hierbei lediglich Werbung auf der Kinoleinwand zu gestatten und ansonsten den Park, außer für Eigenwerbung der Veranstalter, von jeglicher Werbung freizuhalten.

 

Anhänge

Anlage 1 Übersicht Veranstaltungen Schanzenpark (nicht-öffentlich)

Anlage 2 Filmnächte im Schanzenpark vom 3001 Kino (nicht-öffentlich)

Anlage 3 Flomotion im Schanzenpark (nicht-öffentlich)