Die Bezirksversammlung Altona möge beschließen:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke sowie die Behörde für Kultur und Medien werden nach § 27 BezVG gebeten,
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im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes die Finanzmittel für das Bürgerhaus Bornheide so auszugestalten, dass der laufende Betrieb, die sozialräumlich bedeutsamen Angebote (u. a. niedrigschwellige Begegnungs‑, Kultur‑ und Beratungsangebote) sowie notwendige Anpassungen an gestiegene Personal‑ und Sachkosten dauerhaft abgesichert werden;
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zu prüfen, wie die Rahmenzuweisungen für Stadtteilkultur und vergleichbare Titel (einschließlich ggf. vorhandener Fonds wie Quartiersfonds und Sanierungsfonds) so weiterentwickelt werden können, dass Bürgerhäuser und vergleichbare Einrichtungen in allen Stadtteilen Altonas bedarfsgerecht und verlässlich finanziert werden, insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren wie dem Osdorfer Born;
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gemeinsam mit dem Bezirksamt Altona, den Trägern des Bürgerhauses Bornheide und betroffenen weiteren Einrichtungen eine mehrjährige Finanzierungsperspektive zu entwickeln, die sowohl Grundstruktur‑ als auch Projektmittel berücksichtigt, und der Bezirksversammlung hierzu rechtzeitig vor Abschluss der Haushaltsberatungen zu berichten.