21-1793

Sicherstellung der Krisenmittel für die Straßensozialarbeit in Altona auch in 2021 Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 8.6

Sachverhalt

Der Hauptausschuss am 28.01.2021 hat stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen, dass die Sozialbehörde aufgefordert wird, Mittel für die Krisenmittel Straßensozialarbeit in Altona bereitzustellen. Hintergrund des Beschlusses war, dass die Bezirksversammlung aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung aktuell keinerlei Politikmittel zur Verfügung hat. Für Maßnahmen im Rahmen der Coronasoforthilfen stehen den Behörden im Gegensatz zu den Bezirksversammlungen allerdings Gelder zur Verfügung. Daher ist die Ablehnung des Antrages durch die Sozialbehörde mit Drs. 21-1752 unverständlich.

 

Da der Bezirk mittlerweile zumindest die Mittel für die Sicherheitskonferenz erhalten hat, könnte es nun die Möglichkeit geben, diese Mittel zur Überbrückung der Finanzierung bis zur Bereitstellung der Politikmittel zu ermöglichen. Nach Bereitstellung dieser Mittel kann die Bezirksversammlung dann die hierfür benötigten Mittel aus den Politikmitteln für die Sicherheitskonferenz zusätzlich zur Verfügung stellen.

Die Bezirksversammlung beschließt daher:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, 10.000 Euro konsumtiv für die Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit in Altona für das Jahr 2021 (gemäß Drs. 21-1565) aus den Mitteln der Sicherheitskonferenz zur Verfügung zu stellen.

 

 

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