Sicherstellung der Daseinsvorsorge durch den Ausbau von Paketboxen und Packstationen im Bezirk Altona Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE
Letzte Beratung: 23.04.2026 Bezirksversammlung Ö 8.7
Die Liberalisierung der Serviceleistungen verschiedener Post- und Paketdienstleister sowie die fortschreitende Digitalisierung haben die Struktur postalischer Dienstleistungen in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Klassische Filialen werden zunehmend aufgegeben und durch Servicepartner oder automatisierte Lösungen ersetzt. Mit der bevorstehenden Schließung der Filiale in der Altonaer Poststraße entfällt ein weiterer zentraler Standort für postalische Dienstleistungen im Bezirk. Gleichzeitig steigt durch den wachsenden Online-Handel das Paketaufkommen kontinuierlich, wodurch wohnortnahe und flexibel nutzbare Angebote wie Paketboxen und Packstationen an Bedeutung gewinnen.
Ein ausreichendes Angebot solcher Einrichtungen ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Es ermöglicht kurze Wege für die Bürgerinnen und Bürger, reduziert den Lieferverkehr und trägt zur Stärkung der Nahversorgung in den Stadtteilen bei. Zugleich ist bei der Auswahl geeigneter Standorte aber auch sicherzustellen, dass die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner angemessen berücksichtigt und mögliche Nutzungskonflikte frühzeitig vermieden werden.
Die Einrichtung entsprechender Anlagen ist allerdings nicht allein eine Frage geeigneter Standorte, sondern hängt maßgeblich von den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Nach den aktuellen fachbehördlichen Einschätzungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind Paketstationen planungsrechtlich als gewerbliche Anlagen einzuordnen. Sie gelten als nicht störende Gewerbebetriebe und sind in allgemeinen Wohngebieten (WA) ausnahmsweise zulässig, während sie in reinen Wohngebieten (WR) grundsätzlich unzulässig sind und lediglich im Wege einer planungsrechtlichen Befreiung nach § 31 Absatz 2 BauGB genehmigt werden können.Vor diesem Hintergrund kommt der Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen eine besondere Bedeutung zu, um den Ausbau dieser Infrastruktur im Bezirk Altona zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund werden die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß § 27 BezVG gebeten,
Darüber hinaus wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG gebeten,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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