Sichere Überwege dort, wo sie dringend gebraucht werden Lichtsignalanlage im Kalckreuthweg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 13.43
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 anliegende Drucksache 22-1508.1B beschlossen.
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (STVB) des Polizeikommissariats 25 hat mit Schreiben vom 14.01.2026 wie folgt Stellung genommen:
Lichtsignalanlagen dürfen gem. §45 StVO nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Eine zwingende Notwendigkeit würde sich z.B. durch einen vorhandenen Unfallschwerpunkt oder einer punktuell starken Fahrzeug- und Fußgängerdichte ergeben.
Die Unfalllage im Kalckreuthweg ist laut unserer Unfallauswertung unauffällig.
Unfälle mit Fußgängerbeteiligung gab es dort innerhalb der letzten 5 ausgewerteten Jahre nicht.
Zur vorhandenen Fahrzeug- und Fußgängerdichte können wir zurzeit keine verifizierten Angaben machen. Entsprechende Zählungen müssten noch durchgeführt werden und können durch die STVB nachgereicht werden. Auch zu dem dort herrschenden Geschwindigkeitsniveau sind wir erst nach entsprechenden Messungen auskunftsfähig. Diese Zählungen und Messungen sind aufgrund der Ferienzeit sowie der Wetterlage noch nicht durchgeführt worden. Ansonsten hätten sie aus unserer Sicht kein objektives Lagebild ergeben.
Ein Mitarbeiter der STVB war jedoch am 14.01.2026 vor Ort, um sich schon einmal vorab ein Bild über die Situation kurz vor Schulbeginn zu machen. Dabei stellte dieser zwischen 07:30 Uhr – 08:00 Uhr nur wenige Kinder (ca. 30) im Grundschulalter fest, welche den Kalckreuthweg nutzten, um zur Grundschule Groß Flottbek zu gelangen. Diese Kinder befanden sich bis auf wenige Ausnahmen alle in Begleitung eines Elternteils auf dem nördlichen Gehweg. Ältere Schulkinder wurden an dem Tag dort nicht wahrgenommen. Aus dem Wohngebiet südlich des Kalckreuthwegs schien kaum Fußgängerquellverkehr zu kommen. Es konnten keine Schulkinder beobachtet werden, welche aus dem Bereich kamen und die sicheren Querungsmöglichkeiten an der Ebertallee oder dem Osdorfer Weg nutzten. Lediglich 3 Kinder überquerten außerhalb einer sicheren Querungsmöglichkeit zusammen mit einem Elternteil die Fahrbahn in Höhe des Hans-Thoma-Wegs. Starker Fahrzeugverkehr oder hohe Geschwindigkeiten waren dort in dem Zeitraum subjektiv nicht feststellbar.
Sollten sich diese Beobachtungen bei späteren Zählungen und Messungen bestätigen, würden weder die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage noch die eines Fußgängerüberwegs vorliegen.
Eine zwingende Notwendigkeit zur Einrichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA) oder eines Fußgängerüberwegs, wäre dann aus Sicht der STVB nicht gegeben. Eine FLSA stellt aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht zudem das „schärfste Mittel“ zur Lösung einer entsprechenden Verkehrsproblematik dar und wäre daher nur zulässig, wenn einfachere Lösungen sich als unsicher herausgestellt haben. Eine einfachere Lösung wäre in diesem Fall die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs, dessen Notwendigkeit aber auch wie oben beschrieben durch die STVB angezweifelt wird.
Die STVB möchte damit zum Ausdruck bringen, dass erst über die Einrichtung einer Lichtsignalanlage, welche mit immensen Kosten verbunden ist, nachgedacht werden sollte, wenn ein Fußgängerüberweg nicht den erhofften Sicherheitsgewinn erbracht hat.
Sollten sich nach Durchführung der Zählungen und Messungen die Vorbehalte der STVB bestätigen und dennoch beschlossen werden, eine zusätzliche sichere Querungsmöglichkeit im Kalckreuthweg zu schaffen, würde die STVB den Planungsprozess selbstverständlich konstruktiv begleiten.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.