Sichere Überwege dort, wo sie dringend gebraucht werden Lichtsignalanlage im Kalckreuthweg Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU
Letzte Beratung: 03.11.2025 Mobilitätsausschuss Ö 4
Im Wohngebiet südlich des Kalckreuthweges wohnen viele junge Familien mit Grundschulkindern. Täglich müssen viele Schulkinder aus diesem Wohnquartier den Kalckreuthweg überqueren, um zur Grundschule Groß Flottbek zu gelangen. Hinzu kommen zahlreiche Kinder aus dem südlicheren Gebiet. Ältere Kinder, wohnhaft nördlich des Kalckreuthweges, queren die Straße, um die zahlreichen weiterführenden Schulen südlich zu erreichen.
Die Wege sind lang und die östliche Überquerung z. B. des Fußgängerüberwegs an der Einmündung in den Osdorfer Weg ist häufig schwierig, da bei einem hohen Verkehrsaufkommen Busse und PKW auf dem Fußgängerüberweg stehenbleiben – auch weil PKW und Bus nur gesehen und in den Osdorfer Weg eingelassen werden, wenn sie auf dem Fußgängerüberweg stehen. Auf der westlichen Seite wiederum ist eine Fußgängerampel, die aber in Bezug auf die Schule für viele Kinder in der falschen Richtung liegt. Beide Alternativen bedeuten einen erheblichen Umweg für viele der Schulkinder, weshalb viele die Fahrbahn ungesichert überqueren. Eine direkte Überquerung ist auch deswegen an keiner Stelle gefahrlos, weil der Kalckreuthweg bisher Tempo 50 km/h erlaubt.
Die im Moment aus Personalgründen nicht stattfindende Verkehrserziehung tut ein Übriges, um Schulwege für Kinder zu einer gefährlichen Herausforderung werden zu lassen, auf die mit deutlichen Maßnahmen reagiert werden muss.
Es muss möglich sein, dass Kinder ohne ihre Eltern einen unfallfreien Schulweg zurücklegen können. Das Primat des flüssigen Autoverkehrs ist hier zweitrangig gegenüber den Schutzbedürfnissen von Kindern. Das zu erwartende Gegenargument der – bisher – nicht bestehenden Unfalllage ist Eltern und Anlieger:innen aus nachvollziehbaren Gründen nicht vermittelbar.
Entsprechend der Gefahrenlage für Kinder sollte eine Ampelanlage errichtet werden, da besonders in der dunklen Jahreszeit die Schulkinder an einer unbeleuchteten Anlage nicht gut gesehen beziehungsweise unter Umständen ignoriert werden.
Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss den nachfolgenden Beschluss fassen:
Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf, im Kalckreuthweg zwischen Rethelstraße und Hans-Thoma-Weg eine Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA) zu planen und umzusetzen, damit Schulkinder die Fahrbahn sicher überqueren können.
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG gebeten. die vorgenannte Einrichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage zu unterstützen. Sollte die Umsetzung der Lichtsignalanlage rechtlich nicht möglich sein, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Anordnung eines Fußgängerüberwegs im vorgenannten Bereich vorliegen.
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Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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