Schulwegsicherheit: 30 km/h-Strecke auf dem Bahrenfelder Steindamm einrichten Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 14.08.2025 Hauptausschuss Ö 11
Mit den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) gibt die Behörde für Inneres und Sport den Straßenverkehrsbehörden Interpretationshinweise zur Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Zudem werden darin Abweichungen von den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften definiert. Trotz Nachfrage (Drs. 22-1093) wurden die HRVV bislang nicht an die geltende StVO und VwV-StVO angepasst. Ein Entwurf befindet sich in der Behördenabstimmung. Damit gelten die HRVV nach herrschender Rechtsmeinung bis zur Anpassung an die geltenden Verordnungen nicht mehr. Verbindlich für die Straßenverkehrsbehörden sind damit derzeit allein die StVO und VwV-StVO.
Dies bedeutet, dass seit Bekanntgabe der VWV-StVO am 9. April 2025 innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit auch entlang hochfrequentierter Schulwege in der Regel auf 30 km/h zu beschränken ist (RN 13a VWV-StVO zu Zeichen 274) und Fußgängerüberwege leichtereingerichtet werden können, da die in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) vorgegebenen verkehrlichen Voraussetzungen als rechtlich unverbindliche Empfehlungen zu erachten sind (RN 15 VWV-StVO zu § 26 StVO). An Fußgängerüberwegen kann 30 km/h angeordnet werden (RN 13b VWV-StVO zu Zeichen 274).
Die Bezirksversammlung Altona möchte die Verkehrssicherheit erhöhen und hierzu Gebrauch von den neuen Möglichkeiten machen. Der Hintereingang der Max-Brauer-Schule ist über einen Fußweg erschlossen, der die S-Bahnstation Ottensen mit dem Bahrenfelder Steindamm auf Höhe der Stahltwiete verbindet. In diesem Bereich gilt auf dem Bahrenfelder Steindamm eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Fahrbahn ist hier von derNordseite der Straße schlecht einsehbar. Dort queren jedoch viele Kinder. Der Hintereingang wird von vielen Schüler*innen benutzt, daher gibt es dort zu Schulwegzeiten starken Ziel- und Quellverkehr. Es handelt sich sowohl um Vorschul-, Grundschüler*innenals auch um Schüler*innen der Sekundarstufe 1. Vor dem Hintergrund der zuletzt in 2024 geänderten StVO und der daran im März 2025 angepassten VWV-StVO halten wir es für dringend geboten, den Schutz der Schüler*Innen schnellstmöglich durch eine 30 km/h-Strecke in diesem Bereich des Bahrenfelder Steindamms zu gewährleisten. Eine Dringlichkeit besteht aufgrund des bevorstehenden Schulanfangs.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG,
Eilbedürftigkeit ist wegen des bevorstehenden Schuljahresanfangs gegeben.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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