22-1283

Schulwegsicherheit: 30 km/h-Strecke auf dem Bahrenfelder Steindamm einrichten Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 14.08.2025 Hauptausschuss Ö 11

Sachverhalt

Mit den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) gibt die Behörde für Inneres und Sport den Straßenverkehrsbehörden Interpretationshinweise zur Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Strenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Zudem werden darin Abweichungen von den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften definiert. Trotz Nachfrage (Drs. 22-1093) wurden die HRVV bislang nicht an die geltende StVO und VwV-StVO angepasst. Ein Entwurf befindet sich in der Behördenabstimmung. Damit gelten die HRVV nach herrschender Rechtsmeinung bis zur Anpassung an die geltenden Verordnungen nicht mehr. Verbindlich für die Straßenverkehrsbehörden sind damit derzeit allein die StVO und VwV-StVO.

Dies bedeutet, dass seit Bekanntgabe der VWV-StVO am 9. April 2025 innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit auch entlang hochfrequentierter Schulwege in der Regel auf 30 km/h zu beschränken ist (RN 13a VWV-StVO zu Zeichen 274) und Fußngerüberwege leichtereingerichtet werden können, da die in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ) vorgegebenen verkehrlichen Voraussetzungen als rechtlich unverbindliche Empfehlungen zu erachten sind (RN 15 VWV-StVO zu § 26 StVO). An Fußgängerüberwegen kann 30 km/h angeordnet werden (RN 13b VWV-StVO zu Zeichen 274).

Die Bezirksversammlung Altona möchte die Verkehrssicherheit erhöhen und hierzu Gebrauch von den neuen Möglichkeiten machen. Der Hintereingang der Max-Brauer-Schule ist über einen Fußweg erschlossen, der die S-Bahnstation Ottensen mit dem Bahrenfelder Steindamm auf Höhe der Stahltwiete verbindet. In diesem Bereich gilt auf dem Bahrenfelder Steindamm eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Fahrbahn ist hier von derNordseite der Straße schlecht einsehbar. Dort queren jedoch viele Kinder. Der Hintereingang wird von vielen Schüler*innen benutzt, daher gibt es dort zu Schulwegzeiten starken Ziel- und Quellverkehr. Es handelt sich sowohl um Vorschul-, Grundschüler*innenals auch um Schüler*innen der Sekundarstufe 1. Vor dem Hintergrund der zuletzt in 2024 geänderten StVO und der daran im März 2025 angepassten VWV-StVO halten wir es für dringend geboten, den Schutz der Schüler*Innen schnellstmöglich durch eine 30 km/h-Strecke in diesem Bereich des Bahrenfelder Steindamms zu gewährleisten. Eine Dringlichkeit besteht aufgrund des bevorstehenden Schulanfangs.

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung beschließen:

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG,

  1. im Bahrenfelder Steindamm auf Höhe Stahltwiete eine 30 km/h-Strecke einzurichten und diese mit der angrenzenden 30 km/h-Strecke zusammenzulegen;
  1. im Bahrenfelder Steindamm im Bereich Stahltwiete an geeigneter Stelle die Anordnung eines Fußngerüberwegs zu prüfen.

Eilbedürftigkeit ist wegen des bevorstehenden Schuljahresanfangs gegeben.

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.08.2025
Ö 11
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Ottensen Bahrenfelder Steindamm

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.