20-4812.1

Schulstandorte in Altona erhalten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 anliegende Drucksache 20-4451.1 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat in Abstimmung mit der BSB zu Ziffer 1 und der BKM zu Ziffer 4 mit Schreiben vom 07.05.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Nach Rücksprache mit der Behörde für Schule und Berufsbildung würde es - wenn künftig die katholischen Schulen im Bezirk Altona keine neuen Schüler mehr aufnehmen - bei den Anmelderunden für die Eingangsklassen der staatlichen Schulen in den nächsten Jahren entsprechend mehr Anmeldungen geben. Die staatlichen Schulen im Bezirk Altona können die höheren Anmeldezahlen gut tragen.

Des Weiteren weist die Behörde für Kultur und Medien darauf hin, dass es sich bei der katholischen Schule am Dohrnweg 6 nicht um ein eingetragenes Kulturdenkmal handelt. Das Schulgebäude an der Eulenstraße 68 (inklusive zwei Döcker-Baracken auf dem Schulhof) bildet gemeinsam mit der Kirche St. Marien (Bei der Reitbahn, ohne Nummer), dem Pfarrhaus (Bei der Reitbahn 4) und dem Kinderheim (Bei der Reitbahn 7) ein geschütztes Ensemble gemäß § 4 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz. Die für den Denkmalschutz zuständige Behörde wird aktiv, wenn ein Antrag auf Abriss gestellt wird.

Zudem ist festzustellen, dass im Falle eines Verkaufes der beiden Schulgrundstücke in Altona der Notar die Kaufverträge der Finanzbehörde zur Prüfung hinsichtlich eines gesetzlichen Vorkaufrechts vorlegen muss. Sofern ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht, entscheidet das Bezirksamt bzw. jeweilige Fachbehörde, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll.

Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht der Stadt ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen der Baugesetzgebung und weiterer spezialgesetzlicher Regelungen u.a. Hamburgisches Wegegesetz, Bundesnaturschutzgesetz etc.. Der Erlass von darüber hinausgehenden rechtlichen Voraussetzungen sowie die Einleitung von Bebauungsplanverfahren liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörde.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 27.07.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Das Erzbistum wurde schriftlich über den Beschluss informiert.

 

Zu 4:

Das Bezirksamt wird den Planungsausschuss über jegliche Antragslage unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

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