20-4451.1

Schulstandorte in Altona erhalten Beschlussempfehlung des Planungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 25.01.2018 die als Anlage beigefügte Drucksache 20-4451 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Planungsausschuss überwiesen.

 

Der Planungsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 07.03.2018 mit dem Thema befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion (Ablehnung zu Nr. 5) dem wie folgt ergänzten Petitum zuzustimmen:

 

  1. Die planerische Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche Schule muss erhalten bleiben. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird nach § 27 BezVG aufgefordert, die Schulstandorte als Schule weiterzuführen.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten, das Erzbistum über den später gefassten Beschluss der Bezirksversammlung schriftlich zu informieren.
  3. Für den Fall eines Verkaufes mit vorgesehener Nutzungsänderung behält sich der Planungsausschuss vor, ein Bebauungsplanverfahren für die Erhaltung der Schulnutzung einzuleiten.
  4. Die Finanzbehörde und die Behörde für Kultur und Medien werden gem. § 27 BezVG aufgefordert, den Planungsausschuss bei jeglicher Antragslage unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Bezirksamt wird ebenso gebeten, den Planungsausschuss bei jeglicher Antragslage unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Die Finanzbehörde wird gem. § 27 BezVG aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass im Falle eines Verkaufes der Flächen die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben kann.

 

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