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Schulentwicklungsplanung im Bezirk Altona Neubau Geschwister-Scholl-Stadtteilschule (GSS) in Osdorf zu klein geplant! Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und FDP

Antrag öffentlich

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20.02.2020
Sachverhalt

Am Osdorfer Born wurde 2014 eine neue Stadtteilschule geplant, die das seit den 70er Jahren bestehende und marode gewordene Schulgebäude ersetzen soll. Grundlage der Planungsdaten war der Schulentwicklungsplan (SEPL) 2012. In einem breit angelegten Prozess ist mit Hilfe der Montags-Stiftung eine qualitativ herausragende Planung erarbeitet worden, die nunmehr im Bau befindlich ist.

Das neue Schulgebäude wird sich nach Fertigstellung allerdings (deutlich kompakter gebaut und mit weniger Freifläche) auf etwa nur noch einem Drittel der bisherigen Schulfläche befinden. Die freiwerdenden Flächen sollen nach Umzug der Schule in den Neubau dann für Wohnungsbau verwendet werden und laut Aussage der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) so der Finanzierung des Schulneubaus dienen.

 

Die Bezirksversammlung Altona stellt fest, dass es in der Hamburgischen Haushaltsordnung keinerlei Kausalitäten zwischen Schulneubauten und dessen Finanzierung durch Verkauf von Schulflächen gibt. Die Bereitstellung von Schulen ist dagegen Regelaufgabe der Stadt Hamburg und bedarf in einer wachsenden Metropole einer vorrausschauenden Schulplanung.

 

Vorrauschauende Planung: Die Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe II an den Stadtteilschulen insgesamt ist seit der Gründung dieser Schulform im Jahr 2011 deutlich positiver ausgefallen, als noch im SEPL 2012 prognostiziert. So kommen heute auch am Osdorfer Born regelmäßig deutlich mehr als nur ein Zug der Schüler in die Sekundarstufe II und streben das Abitur an, was für ein KESS-1-Gebiet sehr erfreulich ist. Der Neubau hat aber für diese Entwicklung leider keinen ausreichenden Platz.

Dieselbe Entwicklung spiegelt sich in der ebenfalls im Neubau befindlichen benachbarten Stadtteilschule Lurup. Beide Schulen kooperieren inhaltlich und organisatorisch in der Sekundarstufe II erfolgreich miteinander. Der im Jahr 2019 neu vorgelegte SEPL erkennt diese lokale (quantitative) Entwicklung auch und so heißt es auf Seite 43 darin „Sollte sich aus dieser Entwicklung ein zusätzlicher Bedarf für die Sekundarstufe II ergeben, kann dieser im Umfeld realisiert werden.“

 

Die Bezirksversammlung Altona sieht an diesen beiden Schulstandorten im KESS-1- bzw. KESS-2-Gebiet die besondere Herausforderung, möglichst optimale Schulstandorte zu realisieren, um bessere Bildungschancen zu eröffnen. Dazu gehört auch, dass diese Schulen jeweils nur an ihrem eigenen Standort geführt werden sollten: von Klasse 5 an bis Klasse 13. Dieses ist das integrale zugrunde liegende Konzept der Stadtteilschule. Die im SEPL 2019 dargestellte quantitative Entwicklung sollte daher nicht „im Umfeld“ sondern direkt jeweils am Standort stattfinden. Durch Erhalt einer Schulerweiterungsfläche am Standort zwischen Glückstädter Weg und Böttcherkamp wäre dies für die Geschwister-Scholl-Stadtteilschule machbar.

 

Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:

 

  1. Die Finanzbehörde wird nach BezVG § 27 aufgefordert, eine ausreichende Schulerweiterungsfläche für ein zusätzliches Oberstufen-Gebäude auf dem jetzigen Schulgelände der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule zwischen Glückstädter Weg und Böttcherkamp (nach Umzug der Schulgemeinschaft in den Neubau) vorzuhalten.

 

  1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird nach BezVG § 27 aufgefordert, mit Schulbau Hamburg in die Planung für ein zusätzliches Gebäude für die Erweiterung der Sekundarstufe II der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule am Standort Glückstädter Weg einzutreten.

 

  1. Die beteiligten Ausschüsse der Bezirksversammlung Altona sind von den Planungen der beteiligten Fachbehörden zu informieren.

 

 

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