21-0625

Schulentwicklungsplanung im Bezirk Altona - Neubau der Stadtteilschule Lurup zu klein geplant! Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2020
Sachverhalt

In Lurup wird (nach einem aufwändigen Flächentausch zwischen verschiedenen Schulstandorten, Sportvereinen und der Stadt) eine neue Stadtteilschule gebaut am Standort Luruper Hauptstraße Ecke Flurstraße. Angrenzend an das neue Schulgrundstück befindet sich einerseits eine Brachfläche von etwa 3000 qm und andererseits das heute noch von zwei Schulen genutzte (Grundschule und Stadtteilschule) sanierungsbedürftige Gebäude an der Luruper Hauptstraße.

 

Die Brachfläche soll nach dem Willen des Senats für Wohnungsbau veräußert werden und damit einen Teil der Kosten für den Schulneubau kompensieren (laut Aussage der Schul- und der Finanzbehörde).

Die Bezirksversammlung Altona stellt dazu fest, dass es in der Hamburgischen Haushaltsordnung keinerlei Kausalitäten zwischen Schulneubauten und dessen Finanzierung durch Verkauf von Schulflächen gibt. Die Bereitstellung von Schulen ist dagegen Regelaufgabe der Stadt Hamburg und bedarf in einer wachsenden Metropole einer vorrausschauenden Schulplanung.

Von einem Verkauf der Brachfläche ist daher abzusehen und diese dem Schulgelände bei steigenden Schülerzahlen als Freifläche hinzu zu fügen.

 

Vorrauschauende Planung: Die Entwicklung der Schülerzahlen ist gerade in den wachsenden Stadtteilen steigend. Mit der benachbart geplanten Science City und der Wohnungsbauentwicklung an der Magistralen Luruper Hauptstraße gilt dies für diesen Teil Lurups ganz besonders. Die Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe II an den Stadtteilschulen insgesamt ist seit der Gründung dieser Schulform im Jahr 2011 ebenso deutlich positiver ausgefallen, als noch im SEPL 2012 prognostiziert. So kommen heute auch an der Stadtteilschule Lurup regelmäßig deutlich mehr als nur zwei Züge der Schüler in die Sekundarstufe II und streben das Abitur an, was für ein KESS-2-Gebiet sehr erfreulich ist. Der Neubau hat aber für diese Entwicklung leider keinen ausreichenden Platz vorgesehen.

 

Dieselbe Entwicklung spiegelt sich in der ebenfalls im Neubau befindlichen benachbarten Geschwister-Scholl-Stadtteilschule. Beide Schulen kooperieren inhaltlich und organisatorisch in der Sekundarstufe II erfolgreich miteinander. Der im Jahr 2019 neu vorgelegte SEPL erkennt diese lokale (quantitative) Entwicklung auch und so heißt es auf Seite 43 darin „Sollte sich aus dieser Entwicklung ein zusätzlicher Bedarf für die Sekundarstufe II ergeben, kann dieser im Umfeld realisiert werden.“

 

Die Bezirksversammlung Altona sieht an diesen beiden Schulstandorten im KESS-1, bzw. KESS-2-Gebiet die besondere Herausforderung möglichst optimale Schulstandorte zu realisieren, um bessere Bildungschancen zu eröffnen. Dazu gehört auch, dass diese Schulen jeweils nur an ihrem eigenen Standort geführt werden sollten: von Klasse 5 an bis Klasse 13. Dieses ist das integrale zugrunde liegende Konzept der Stadtteilschule. Die im SEPL 2019 dargestellte quantitative Entwicklung der Sekundarstufe sollte daher nicht „im Umfeld“ sondern direkt jeweils am Standort stattfinden. Durch die Nutzung des Bestandsgebäudes an der Luruper Hauptstraße durch die Stadtteilschule wäre dieses Ziel erreichbar und bei weiter steigenden Schülerzahlen könnte die Schule weiter mitwachsen. Für die dortige Grundschule ist daher perspektivisch im näheren Umfeld in Lurup ein neuer Standort zu suchen.

 

 

Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona fordert nach § 27 BezVG die Finanzbehörde auf, das etwa 2.800 qm große Grundstück am Rande des Neubaus der Stadtteilschule Lurup nicht zu verkaufen. Stattdessen ist diese Fläche bei steigenden Schülerzahlen als Freifläche der Schule zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wird nach § 27 BezVG aufgefordert, die zusätzlich notwendigen Räume für eine wachsende Sekundarstufe II der Stadtteilschule im Bestandsgebäude an der Luruper Hauptstraße zu realisieren.

 

  1. Die BSB wird weiterhin nach § 27 BezVG zusammen mit dem Bezirksamt nach § 19 aufgefordert einen neuen Schulstandort für die „Grundschule an der Luruper Hauptstraße“ zu suchen. Dieser sollte sich möglichst in Nähe der Magistrale und in Richtung der Science City Bahrenfeld befinden und Platz für eine drei- bis vierzügige Grundschule bieten.

 

 

Anhänge

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