21-1469

Schuleingangsuntersuchungen umgehend in Altona sicherstellen! Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

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26.11.2020
Sachverhalt

Die Antwort des Senats auf den Beschluss der Bezirksversammlung Altona (Mitteilungsdrucksache 21-1403) ist mehr als unzufriedenstellend, er ist Besorgnis erregend! Im Corona-Ausnahmemodus gerät die im Antrag beschriebene Grundfunktion des Gesundheitsamtes aus dem Blick und wird entgegen dem Beschluss der Bezirksversammlung Altona nur mit einem mageren Versuch der Abhilfe und Gesprächen abgetan!

 

„Die Sozialbehörde setzt sich dafür ein, dass auch unter Corona-Bedingungen die Wiederaufnahme der Untersuchungen erfolgen kann und ist diesbezüglich mit Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsämter der Bezirke in Gesprächen. Ein Hygiene-Konzept zur Wiederaufnahme der Untersuchungen liegt bereits vor. Der Sozialbehörde obliegt jedoch nicht die Steuerung der Personalressourcen in den Gesundheitsämtern.“ (Mitteilungsdrucksache 21-1403)

 

Weder wird in der Antwort vom Senat der Dringlichkeit, die im Text des Antrags deutlich zu lesen war, Rechnung getragen, noch eine klare Aussage darüber getroffen, wann und wie man das Problem lösen möchte.

 

Die Schuleingangsuntersuchungen sind elementar und können sogar Leben retten! Es geht nicht nur darum „frühzeitig diejenigen Kinder zu erkennen und zu fördern, die in ihrer Entwicklung besondere Hilfen brauchen“ (Zitat Drucksache 21-1258), sondern auch in der Wahrnehmung von Kindern, die bisher nicht bei kinderärztlichen Untersuchungen oder pädagogischen Einrichtungen überhaupt vorstellig waren. Das Instrument der Schuluntersuchung ist auch eines, um Mangelversorgung oder gar Kindewohlgefährdung (KWG) aufzudecken.

 

In der anhaltenden angespannten Pandemie-Situation halten wir es für unabdingbar, dass die Schulärztlichen Untersuchungen sofort wieder aufgenommen werden!

 

Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen und der zur Zeit sehr unzuverlässigen Meldungen bzw. Zahlen zu (Verdacht auf) KWG sehen wir hier die dringende Notwendigkeit, dass das Gesundheitsamt und der ASD die bestehende Schnittstelle ausbauen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung beziehungsweise der Hauptausschuss:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, das für die Schuleingangsuntersuchungen notwendige Personal unverzüglich wieder dieser Aufgabe zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert zu klären, in welchem Ausmaß es zu Versäumnissen bei Schuleingangsuntersuchungen kam und diese Fälle umgehend aufzuarbeiten.

 

  1. Der Sozialausschuss und der Jugendhilfeausschuss sind noch im Dezember über den Stand der Dinge zu unterrichten. Für das Jahr 2021 ist mindestens einmal im Quartal in den zuständigen Ausschüssen zu berichten.

 

 

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