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Schulbau jetzt neu denken! Dringlicher Antrag der Fraktionen von FDP, GRÜNE und CDU (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 7.2

Sachverhalt

Auch ein Jahr nach Ausbruch bedeutet die Corona Pandemie und deren Eindämmung noch immer für alle eine Geduldsprobe, die uns vor immer neue Herausforderungen stellt. Besonders die schulpflichtigen Kinder, Lehrer und Lehrerinnen sowie Eltern sind in erheblichem Maße von Einschränkungen betroffen.

Nach wochenlangen Schulschließungen sind Wechselunterricht und Hybridlösungen zum Schulalltag geworden.

 

Im Verlauf der Pandemie haben alle dazu gelernt. Heute wissen wir, dass die aktuell bestehenden Abstandsregeln, die damit einhergehenden erhöhten Flächenbedarfe in den Klassenzimmern, Schulgebäuden und Schulhöfen sowie die verschärften Hygieneauflagen auch nach der Bewältigung der Covid-19-Pandemie bestehen bleiben müssen.

Die jetzt gewonnenen Erkenntnisse in Bezug auf veränderte Anforderungen an Innenausstattung, Gebäudemanagement, digitale Infrastruktur und Schulbewirtschaftung müssen in schon laufenden und allen künftigen Bauplanungen von Schulbau Hamburg umgesetzt werden. Konkret ist hier das Lüftungskonzept herauszuheben und die Empfehlungen des Umweltbundesamtes an den Arbeitskreis „Lüftung“ in die Planungsstandards beim Schulneubau und der Modernisierung von Schulgebäuden in Hamburg sind dringend einzuarbeiten. Nur mit verbindlichen Standards wird bei einer wiederkehrenden oder neuen Virusepidemie ein reibungsloser Schulbetrieb gewährleistet werden können.

 

Beispielhaft seien zwei Altonaer Projekte genannt:

Der Schulcampus Struensee für mehr als 2.000 Schüler und 250 Lehrkräfte sowie die Theodor-Haubach Schule.

Beide Projekte befinden sich in einem Planungsstadium, in dem Nachbesserungen, die den veränderten Anforderungen gerecht werden, von den ausführenden Büros vorgenommen werden können.

Durch vorausschauende Planungen soll sichergestellt werden, dass an Hamburger Schulen zukünftig auch in Krisenzeiten Präsenzunterricht durchgeführt werden kann. Nur so kann die Freie und Hansestadt Hamburg gegenüber allen Schulpflichtigen das Grundrecht auf Bildung gewährleisten und damit zu mehr Bildungsgerechtigkeit in unserer Stadt beitragen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, ein Jahr nach Beginn der Pandemie jetzt sehr zeitnah zusätzliche Standards zu entwickeln, um zu gewährleisten, dass Schulneubauten den neuen Herausforderungen durch epidemische Geschehen gewachsen sind.

 

  1. Die im Begründungsteil erwähnten Empfehlungen des Umweltbundesamtes an den Arbeitskreis „Lüftung“ sind in die Planungsstandards beim Schulneubau und der Modernisierung von Schulgebäuden in Hamburg einzuarbeiten.

 

  1. Die Standards sollen durch Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, sowie Erweiterungsbauten, auch an Bestandsschulen zukünftig umgesetzt werden können.

 

  1. Die neu entwickelten Standards sollen möglichst in die laufenden Altonaer Schulbauplanungen einfließen.

 

  1. Dem Planungsausschuss ist zu berichten.

 

 

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