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Schlüsselvergabe an Altonas Sportvereine nur mit Regelung von Rechten und Pflichten! Antrag der Fraktionen von FDP und CDU (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.09.2021
Sachverhalt

Altona wächst und entwickelt sich kontinuierlich mit neuen Wohnquartieren und Verdichtung in den bestehenden Stadtteilen. Das übergeordnete Ziel der Altonaer Sportpolitiker ist es, dem wachsenden Bezirk eine wachsende Sportinfrastruktur entgegenzusetzen. Nur mit modernen Sportanlagen, gerade auch in den neuen Quartieren, wird Altona den Bedarfen einer sportorientierten Stadtgesellschaft gerecht und als einer der attraktivsten Bezirke bestehen können.

 

Mit der Entflechtung von Zuständigkeiten in der Verwaltung aus 2012 wurde die Zuständigkeit für die öffentlichen Sportplätze vollständig in die Hand der Bezirke gegeben, mit dem Ziel, einen einheitlichen ortsnahen Ansprechpartner für die Sportvereine in den Stadtteilen zu schaffen.

 

Die Sportanlage Bahrenfeld und die Anlage am Diebsteich gehören zu den leistungsstarken Anlagen, auf denen zahlreiche Mannschaften trainieren und an fast jedem Wochenende durchgehend Ligabetrieb stattfindet. Eine kurzfristige, personalbedingte Schließung einer dieser erwähnten Anlagen ist für die Vereine nicht zu verkraften und mehr als ein Ärgernis.

 

Die Bezirksamtsleitung hat dem federführenden Verein der Sportanlage Bahrenfeld spontan unbürokratisch Zugang zu der Anlage ermöglicht. Der beherzte, kurzfristige Lösungsansatz, der Bezirksamtsleitung ist ausdrücklich zu würdigen, muss jedoch in der Folge durch ein tragfähiges, geordnetes Verfahren übergeleitet werden, um Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten besonders unter dem Aspekt von Haftungsfragen zu klären.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 BezVG Absatz 2 gebeten, umgehend eine Gesprächsrunde unter der Beteiligung der nutzenden Sportvereine einzusetzen, mit dem Ziel, geordnete Verfahren, z. B. in Form von Überlassungsverträgen, einzuführen, um den Betrieb der oben erwähnten Sportanlagen dauerhaft sicherzustellen. Wir fordern den Senat nach § 27 BezVG auf, für diese Lösung zeitnah die notwendigen Landeshaushaltsmittel bereitzustellen, damit die Sportvereine für ihre Aufwendungen entschädigt werden können.

 

  1. Die Gesprächsrunde soll unter Einbeziehung der sportpolitischen Vertreter der Fraktionen erfolgen.

 

  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport soll in der Sitzung im November 2021 über den aktuellen Stand bzw. die beschlossenen Maßnahmen berichtet werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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