Schließung der vorübergehenden Autoausfahrt bei McDonald's zur Sackgasse Celsiusweg (Nähe Stresemannstraße) Mitteilungsdrucksache des Amtes
Mit der Baugenehmigung vom 06.06.1988 wurde die bereits bestehende Gehwegüberfahrt im Celsiusweg für die Nutzung des Restaurantbetriebes McDonald’s mit genehmigt. Damit hat die bestehende wegerechtliche Erlaubnis nach § 18 HWG (Hamburgisches Wegegesetz) weiterhin Bestand.
Eine Beendigung dieser Überfahrtsberechtigung kann daher nur formell in einem Verwaltungsverfahren nach § 18 Abs. 2 HWG herbeigeführt werden, in dem McDonald’s zu beteiligen ist. Eine zeitnahe Schließung kann nur im Einvernehmen mit McDonald’s durchführt werden. McDonald’s stimmt einer Schließung der Gehwegüberfahrt nicht zu, da mit der Schließung ein hoher Umsatzrückgang befürchtet wird, weil die häufig genutzte Ost-West-Verbindung über das McDonald’s-Gelände zwischen Stesemannstraße und dem Bahrenfelder Steindamm entfallen würde.
Bezüglich der Eingabe vom 25.06.2018 ist anzumerken, dass der zuständigen Verkehrspolizei des PK 25 eine konkrete/bekannte Verkehrsgefährdung bezüglich der McDonald´s-Zu-/-abfahrt nicht vorliegt.
Die Gehwegüberfahrt zwischen McDonald’s und dem Celsiusweg kann daher derzeit nicht geschlossen werden.
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