22-1968

Sammlung von Alttextilien in den Quartieren im Bezirk Altona Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Seit 1. Januar 2025 müssen Textilabfälle getrennt gesammelt werden. Diese neue Pflicht richtet sich in Deutschland an die Kommunen beziehungsweise die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die getrennte Sammlung von Alttextilien in ihrem Zuständigkeitsbereich organisieren. Unterschieden werden zukünftig drei Arten: gut erhaltene und noch tragbare Textilien, zerschlissene Bekleidung, die noch recycelt und zum Beispiel als Malervlies, Dämmstoff oder Putzlappen weiterverwendet werden kann, und stark verschmutzte Textilien. Wenn es vor Ort keine Möglichkeit gibt, zerschlissene Bekleidung getrennt zu sammeln, kann diese auch weiterhin in den Restmüll geworfen werden. Gleiches gilt für stark verschmutzte Textilien, es sei denn, in der Kommune gibt es auch hierfür bereits eine gesonderte Sammlung (siehe auch FAQ "Getrennte Sammlung von Textilabfällen" BMUKN, Einsichtnahme 04.03.2026).

Hersteller, die Textilien in der EU in Verkehr bringen, müssen die Kosten für deren Sammlung, Sortierung und Recycling tragen. Dies geschieht im Rahmen neuer Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die von jedem Mitgliedstaat innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Abfallrahmenrichtlinie (bis 17. April 2028) eingerichtet werdenssen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat in dem Rechtsgutachten „Die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland unter Beachtung des besonderen Stellenwerts kommunaler und gemeinnütziger Sammlungsträger“ herausgearbeitet, dass nur die Kommunen sicherstellen können, dass Alttextilien tatsächlich im Kreislauf bleiben, hochwertig sortiert werden und Wiederverwendung Vorrang hat.

Im Bezirk Altona gibt es nur noch ein gutes Dutzend Sammelsysteme für Alttextilien, vermutlich, weil es für private Organisationen wenig lohnend ist: Die Menge an Fast Fashion nimmt stark zu und damit auch die Menge an qualitativ minderwertigen Textilien. Die Stadtreinigung Hamburg hat im Juli 2025 angekündigt, bis zu 30 Sammelcontainer für Altkleider im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts aufzustellen. Im Bezirk Altona wurde bislang lediglich einer in der Plöner Straße aufgestellt.

In vielen dicht bewohnten Quartieren steht derzeit überhaupt kein Sammelcontainer für Altkleider. Damit noch tragbare Textilien auch hier nicht mehr im Restmüll landen, ist es notwendig, die Sammlung von Alttextilien wohnortnah in den Quartieren auszubauen.

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gemäß § 27 BezVG,

  1. im Rahmen des laufenden Pilotprojekts entsprechend der Bevölkerungszahl im Bezirk Altona mindestens drei weitere Sammelcontainer für Altkleider in Quartieren mit hoher Bevölkerungsdichte aufzustellen;
  1. darzulegen, wie die EU-Richtlinie 2025/1892 umgesetzt wird und zu prüfen, ob Alttextilien direkt in den unterschiedlichen Qualitäten im Bezirk Altona gesammelt werden können, um die aufwändige Sortierung von Hand künftig zu reduzieren, und wie zerschlissene oder verschmutzte Textilien anders als thermisch verwertet werden können ohne exportiert zu werden.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Plöner Str.

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