Sachstandsbericht des Amtes auf Baumfällarbeiten am Neubau der Stadtteilschule Lurup Mitteilungsdrucksache des Amtes
Am 10.07.2020 hat das Bezirksamt im Rahmen eines Ergänzungsbescheides zum Genehmigungsbescheid vom 08.05.2017 drei weitere Bäume zur Fällung genehmigt. Die Fällung der zwei Ahornbäume und einer Eiche (Stammdurchmesser 16-31 cm) wurde aus Gründen der Baubehinderung (Herstellung der Feuerwehrumfahrung) zugelassen. Im Prüfverfahren wurde dazu eine baumgutachterliche Stellungnahme vorgelegt. Im Zusammenhang mit der Fällgenehmigung wurde die naturschutzrechtliche Befreiung von der Schutzzeit (1. März bis 30. September) unter den üblichen artenschutzrechtlichen Bedingungen (Prüfung durch qualifiziertes Fachpersonal/ Diplom – Biologe) erteilt. Als Ersatzpflanzung wurde ein großkroniger Laubbaum (Stammumfang mindestens 20-25 cm) bestimmt.
ohne