21-1573

Regelungen für Einsetzung eines Sonderausschusses Sciene City Bahrenfeld Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 14.01.2021 Hauptausschuss Ö 4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 10.12.2020 hat der Hauptausschuss den Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss gebeten, in seiner Sitzung am 25.01.2021 einen Vorschlag zur Einsetzung des Sonderausschusses „Science City Bahrenfeld“ zu erarbeiten.

 

Da aufgrund der Pandemiesituation aktuell nicht sicher ist, dass die Sitzung des Ältestenrates/ Geschäftsordnungsausschusses am 25.01.2021 stattfinden wird, bringt die Fraktion DIE LINKE nachfolgende Vorschläge zur näheren Ausgestaltung eines Sonderausschusses „Science City Bahrenfeld“ vorab in den Hauptausschuss ein. Für den Fall, dass der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss am 25.01.2021 ausfällt, wird um Beratung und Behandlung im Hauptausschuss gebeten.

Sollte der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss jedoch wie geplant stattfinden, wird darum gebeten, die Vorschläge entsprechend weiter zu verweisen.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE nachfolgende Vorschläge für die Einrichtung eines Sonderausschusses „Science City Bahrenfeld“ im Hauptausschuss – hilfsweise im Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss am 25. Januar 2021    zu beraten:

 

Die Bezirksversammlung beschließt, einen Sonderausschuss „Science City Bahrenfeld“ gemäß § 16 BezVG einzurichten. Im Einzelnen wird folgendes festgelegt:

 

Zuständigkeit

Der Arbeitsumfang des Sonderausschusses beinhaltet alles, was mit dem Vorhaben Science City Bahrenfeld und den Auswirkungen in dessen Umfeld beraten und entschieden werden muss. Dies umfasst sachlich insbesondere alle Angelegenheiten, die Planungs-, Verkehrs-, Grün- und Baubereiche, die Vorbereitung von Stellungnahmen der Bezirksversammlung im Anhörungsverfahren nach § 28 Nr. 6 BezVG (Hochschulstätten) und nach § 29 BezVG (Anhörungsrecht bei Erteilung von Baugenehmigungen in Vorbehaltsgebieten) sowie die Ausgestaltung von Bürgerbeteiligungsverfahren betreffen.

Territorial umfasst dies alle Angelegenheiten, die in dem durch Verordnung des Senats festgelegten Vorbehaltsgebiet oder dessen Umgebung belegen sind.

In Zweifelsfällen der sachlichen oder territorialen Zuständigkeit des Sonderausschusses entscheidet der Hauptausschuss, im Eilfall ersatzweise der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss.

 

Der Sonderausschuss ist autorisiert, sich mit diesen Angelegenheiten allein und abschließend zu befassen.

Der Sonderausschuss erarbeitet Beschlussempfehlungen für die Bezirksversammlung.

 

Ausschussgröße

Der Sonderausschuss wird als 14-er-Ausschuss gebildet.

 

Häufigkeit der Tagung

Der Sonderausschuss tagt unter Berücksichtigung der Sommerpause regelhaft monatlich.

 

Herstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Sonderausschuss tagt öffentlich, sofern dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

Die Öffentlichkeit der Sitzungen unter Pandemiebedingungen wird durch Einrichtung eines Livestreams technisch gewährleistet.

 

Die Öffentlichkeit erhält das Recht, sich, analog zu der Verfahrensweise in den früheren Regionalausschüssen, zu Beginn eines jeden Tagesordnungspunktes zur Sache zu äußern.

 

Die Mitglieder eines noch zu gründenden Stadtteilbeirats Bahrenfeld, der Geschäftsführung des Stadtteilbeirats Luruper Forums sowie des Stadtteilbeirats Borner Runde werden zu allen Sitzungen des Sonderausschusses eingeladen und können Empfehlungen direkt an dessen Vorsitzenden richten.

 

Der Sonderausschuss stellt sicher, dass bezogen auf das Projekt Science City Bahrenfeld eine umfassende und frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 33 BezVG i. V. m. der aktuellen Vereinbarung zwischen Bezirksversammlung und Bezirksamt erfolgt.

 

Ergänzung der § 19 Abs. 1 BezVG Vereinbarung

Die zwischen Bezirksversammlung und Bezirksamt bestehende Vereinbarung über die Informationspflichten des Amtes nach § 19 Abs. 1 BezVG wird für den Sonderausschuss entsprechend ergänzt.

 

Soweit das Bezirksamt durch ein Mitglied im Aufsichtsrat der „Hamburg Bahrenfeld Science City GmbH“ vertreten ist, bezieht sich die Informationspflicht des Bezirksamtes auch darauf, dem Sonderausschuss regelmäßig über die Aufsichtsratssitzungen zu berichten und dem Ausschuss die Sitzungsprotokolle, Sitzungsvorlagen sowie Beschlussdokumente des Aufsichtsrats vorzulegen.

 

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