22-2292.1

Reform statt Reförmchen - Altona für Bezirksverwaltungsreform! Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 22-2292

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 8.4.1

Sachverhalt

Das Petitum wird wie folgt geändert:

Die Bezirksversammlung Altona fordert den Senat gemäß § 27 BezVG auf, bei der anstehenden Bezirksverwaltungsreform folgende Punkte zu berücksichtigen. Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, die Punkte gegenüber dem Senat zu vertreten:

  1. Keine Beschneidung der Befugnisse der Bezirksversammlungen
  1. Wenn Bezirke mehr Ressourcenverantwortung übernehmen sollen, müssen die finanziellen und personellen Mittel den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Hierfür müssen auch größere Veränderungen wie z. B. die Überschreibung der Einzelpläne von den Fachbehörden auf die Bezirke überprüft werden.
  1. Gelder für Bezirksversammlungen in fester Höhe (als Sockelbetrag) ausschütten; darüberhinausgehenden Anreiz an Leistungen koppeln, die tatsächlich durch die Bezirksversammlungen bzw. die Bezirksämter erreicht werden können; die Kopplung an Wohnungsbaugenehmigungen ist zu überdenken.
  1. Das Ziel einer angemessenen technischen und personellen Ausstattung, insbesondere betreffend die Vergütung, wird ausdrücklich begrüßt. Es ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Abwanderung von Fachkräften/Führungskräfte (Leitungsstellen) aus den Bezirksämtern in die Fachbehörden nicht zur personellen Schwächung der Bezirksämter führt.
  1. Verantwortungsdiffusion beenden, zentralisieren, wo es Sinn macht, beispielsweise bei der Auszahlung von Sozialdienstleistungen (auf Basis von Bundesgesetzgebung). Dezentralisieren und stärken, wo lokale Kompetenz erforderlich ist (z. B. bezirkliche Wirtschaftsförderung und untere Straßenverkehrsbehörde).
  1. Beauftragten-Wesen zurückfahren, um Doppelstrukturen zu vermeiden klare Aufgabenverteilung in die Fachämter statt übergreifender Beauftragung von „mmer*innen“, die nicht vollumfängliche fachliche Expertise für eine Region abdecken (können) und folglich nur Aufgaben weiterverteilen.
  1. Die Stärkung des bezirklichen Zivilschutzes ist zu begrüßen. Unklar ist jedoch ein übergreifendes Konzept der Behörde für Inneres und Sport und wie die bezirkliche Aufgabenteilung sinnvoll ergänzend wirken kann. Außerdem gilt es darzulegen, wie eine einzige Stelle der Aufgabenlast gerecht werden soll.
  1. Die Rückmeldefrist für Anträge und Auskunftsersuchen von sechs auf vier Wochen verkürzen, um eine bessere Information der Bezirksversammlungen zu gewährleisten.
  1. Steuerung der Regiebetriebe bei Bezirksämtern verankern mit Kontrollmöglichkeit der Bezirksversammlungen (Verankerung analog zu § 19 BezVG, ein reines Anhörungs- und Empfehlungsrecht nicht ausreichend).
  1. Prüfung, wie mögliche Doppelstrukturen zwischen Amt für Bauordnung und Hochbau und den bezirklichen Rechtsämtern vermieden werden können.

Die Bezirksversammlung Altona fordert die Behörde für Finanzen und Bezirke gemäß § 27 BezVG auf, darzulegen, wie eine angemessene und inhaltliche Beteiligung der Bezirksversammlungen bei der anstehenden Bezirksverwaltungsreform gewährleistet wird.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.06.2026
Ö 8.4.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.