21-0802

Referentenanforderung: Aufklärung über Kapazitäten von und Bedarfen an Friedhöfen in Eimsbüttel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Ö 10.21

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

GNUVWDi (Antrag der GRÜNE und der CDU-Fraktion)

19.02.2020

6.3

210781

Empfehlung einstimmig

 

Der Bebauungsplan Schnelsen 63 umfasst ein Gebiet, das eine wichtige Funktion im sogenannten Grünen Netz der Stadt Hamburg darstellt und daher auch Teil eines Landschaftsschutzgebietes ist. Es stellt sich die Frage, welche ökologische Qualifizierung diese Fläche erfahren kann.

Da in dem Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 ein Friedhof ausgewiesen wird, stellt sich die Frage, ob nach wie vor ein Flächenbedarf besteht oder ob die Kapazitäten im Bezirk Eimsbüttel weiterhin ausreichen.

 

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Fachbehörde eine Referentin bzw. einen Referenten in den GNUVWDi entsendet, um Folgendes zu erläutern:

  • Kapazitäten von und mögliche künftige Flächenbedarfe für Friedhöfe im Bezirk Eimsbüttel
  • Vereinbarkeit der Nutzung einer Fläche als Friedhof in einem Landschaftsschutzgebiet
  • mögliche ökologische Aufwertung besagter Fläche (als Friedhof)
  • mögliche ökologische Aufwertung von Friedhöfen im Bezirk Eimsbüttel im Allgemeinen.

 

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Anhänge

keine 

Lokalisation Beta
Eimsbüttel

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