Raumordnungsverfahren für die beabsichtigte Erweiterung des Designer Outlets Soltau Umlandbeteiligung in Vorbereitung der Träger öffentlicher Belange (TÖB)-Beteiligung Mitteilungsdrucksache des Amtes
Das Amt für Regionale Landesentwicklung Lüneburg hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass die Stadt Soltau für die Erweiterung des vorhandenen Designer Outlets Soltau von bisher 9.900 m² Verkaufsfläche auf zukünftig 15.000 m² die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) und eines begleitenden Raumordnungsverfahrens (ROV) als Grundlage für die Änderung ihrer Bauleitplanung beantragt hat. Weitergehende Informationen zu dem Verfahren finden sich unter: www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-dos.
Im Untersuchungsrahmen ist u.a. festgelegt, kommunale Einzelhandelskonzepte aus dem erweiterten Umland (Altona liegt in der 60 min KFZ-Fahrzeit-Isochrome) zur Prüfung heranzuziehen, um Annahmen für die Wirkungsprognose der absatzwirtschaftlichen Umsatzverteilungseffekte vornehmen zu können. Dazu wurde dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom Bezirksamt Altona am 12.02.2021 ein Link zum Nahversorgungskonzept Altona zugestellt.
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