21-1927

Rahmenzuweisungen für das Jahr 2022 in der OKJA, der Familienhilfe und im Bereich SAE Empfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 05.05.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss Altona (JHA) hat sich in mehrfacher Sitzung mit der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen für das Jahr 2022 in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Familienhilfe und im Bereich der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE) beschäftigt und diese in der Aprilsitzung 2021 beschlossen. Hierbei stellt der Jugendhilfeausschuss erneut fest, dass die Höhe der Rahmenzuweisungen trotz gegenseitiger Deckungsfähigkeit prekär bleibt und eine angemessene Versorgung mit entsprechenden bezirklichen Angeboten der Jugendhilfe ausschließt. Eine dem gesetzlichen Auftrag nachkommende Jugendhilfeplanung ist dem JHA unter Ansatz der bislang beabsichtigten Mittel nicht mehr möglich.

 

Nach einstimmiger Auffassung des Jugendhilfeausschuss Altona wird auf die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Bedarfe der Jugendhilfe nicht mehr auskömmlich reagiert. Bei der Bemessung der Mittelzuweisung unberücksichtigt bleiben insbesondere der deutliche Bevölkerungsanstieg in der Zielgruppe der Maßnahmen nach SGB VIII, eine starke Nachverdichtung in ohnehin bereits belasteten Quartieren und die Schaffung zahlreicher Neubaugebiete. Hier muss zwingend eine soziale Infrastruktur nachfolgen, was ohne zusätzliche Mittel nicht möglich ist.

 

Darüber hinaus sehen sich die bestehenden Angebote der Jugendhilfe einem deutlichen Aufgabenzuwachs ausgesetzt, welche mit der bisherigen Personalkapazität nicht mehr zu leisten sind:

 

-          Schulkooperationen

-          Netzwerkarbeit im Sozialraum

-          Berichts- und Verwaltungswesen

-          Geänderten und erhöhten Beratungsanforderungen

-          Genderarbeit

-          Arbeit mit und für jüngeren Geflüchteten

-          Nachweisbar deutlich zugenommene Anzahl von psychosozialer Beratung

-          Zusätzliche pandemiebedingte Belastungen

 

Dies vorausgeschickt empfiehlt der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jugendhilfeausschuss weist auf die hierzu bereits in der Vergangenheit erfolgte Beschlusslage hin und appelliert erneut gemäß § 27 BezVG an die Sozialbehörde und an die Finanzbehörde, die bislang im Haushalt 2022 vorgesehenen Rahmenzuweisungen im Bereich der Jugendhilfe auskömmlich zu gestalten und insoweit um wenigstens 20 % zu erhöhen. Der vorgenannte Betrag entspricht den bis heute fortgeschriebenen Kürzungen der Rahmenzuweisungen aus 2012 sowie die bereits jetzt absehbaren Mehrkosten aufgrund der Tariferhöhungen und allgemeinen Teuerungsraten.

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, sich aktiv beim Senat, der Sozialbehörde sowie der Finanzbehörde für die Forderungen des JHA Altona einzusetzen.

 

Die Sozialdezernentin wird gebeten, bis spätestens zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September 2021 von den Nachverhandlungen mit den Fachbehörden und den Ergebnissen zu berichten.  

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

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