20-5022

Rahmenplan Bahrenfeld Nord A7 Deckel - Variantenprüfung Holstenkamp Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 28.06.2018 anliegende Drucksache 20-4277.1 beschlossen.

 

Die Stellungnahme der Verkehrsdirektion 51 (VD 51) ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 31.07.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Variante 1 ist Grundlage für die weiteren Planungen.

 

Im laufenden Planfeststellungsverfahren zum 8-streifigen Ausbau der A7 im Bau-abschnitt Altona ist ein Korridor für die Trassenführung des Holstenkamp für die Vorzugsvariante (Variante 1) berücksichtigt. Die Straßenplanung ist nicht Gegenstand der Planfeststellung und obliegt dem Bezirksamt Altona, dennoch ergeben sich aus der Konstruktion des Tunnels Randbedingungen, die bei der Planung (zum Beispiel bei der Querschnittsgestaltung) zu berücksichtigen und abzustimmen sind.

Im Zuge der weiteren Planung der neuen Haupterschließung wird auf Grundlage einer aktualisieren Verkehrsprognose ein umfassendes Lärmschutzkonzept erarbeitet. Die Öffentlichkeit und im Besonderen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden in die Erarbeitung des Konzepts einbezogen. Der Art der Schutzmaßnahmen und der Umfang werden im Laufe des Planungsprozesses abgestimmt und festgesetzt.

Die Erarbeitung des Lärmschutzkonzepts umfasst auch die Prüfung, ob passive Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Wälle geeignet sind. Bei der Prüfung der Eignung wird über die Gewährleistung eines ausreichenden Schallschutzes hinaus den Interessen der Anwohner besonderes Gewicht beigemessen.

Die Belange des Denkmalschutzes werden ebenso wie die gestalterische Anforderung an das Orts- und Landschaftsbild bei der Entwicklung eines Lärmschutzkonzeptes berücksichtigt.

Ebenso wie die Bewältigung der Lärmschutzproblematik ist auch die Schaffung zeitgemäßer Radverkehrsanlagen integrierter Bestandteil der Planung für den Ausbau der Haupterschließung.

Im Zuge der Ausbauplanung für die Haupterschließung wird auch die Möglichkeit zur Anordnung von Tempo 30 geprüft (siehe auch Stellungnahme der Verkehrsdirektion / VD 51 vom 18. Juli 2018).

 

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