20-4277.1

Rahmenplan Bahrenfeld Nord A7-Deckel, Variantenprüfung Holstenkamp Beschlussempfehlung des Planungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 30.11.2017 die als Anlage beigefügten Drucksachen 20-4277 und 20-4306 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Planungsausschuss überwiesen.

 

Die Fraktion GRÜNE hat die Drucksache 20-4306 in der Sitzung des Planungsausschusses vom 02.05.2018 zurückgezogen.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, DIE LINKE und FDP sowie bei einer Enthaltung aus der Fraktion DIE LINKE, die Drucksache 20-4277 abzulehnen.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, DIE LINKE und FDP, dem in der Sitzung des Planungsausschusses vom 06.06.2018 vorgelegten Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (Anlage) mit folgendem geänderten Beschlusstext zuzustimmen:

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS) als Straßenverkehrsbehörde werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. die weiteren Planungen zur Erschließung neuer Wohngebiete über den Deckel der A 7 auf Grundlage der Vorzugsvariante bzw. der Variante 1 über den Holstenkamp zu führen.

 

  1. ein umfassendes Lärmschutzkonzept vorzulegen, dass insbesondere die Bewohner*innen im Baubestand am Holstenkamp in besonderer Weise berücksichtigt. Anzustreben ist hier ein Lärmschutz über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus, um der absehbaren grundlegenden Veränderung im Wohnumfeld durch den Straßenausbau gerecht zu werden.

 

  1. im Zuge des Ausbaus des Holstenkamps zur Lärmminderung von ca. 3 dB(A) im Abschnitt direkt vor den Wohnhäusern im Bestand Tempo 30 einzurichten. Falls die neue Bustaktfrequenz aus Sicht der Behörden Tempo 30 keinesfalls zulassen sollte, ist die Beschränkung auf Tempo 30 zumindest nachts einzurichten.

 

  1. glichkeiten zur Förderung passiven Lärmschutzes an den Bestandsgebäuden zu nutzen und im Dialog mit den Bewohner*innen sowie dem Bezirksamt Altona umzusetzen. Die Belange des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.

 

  1. zu prüfen, ob in der Straße Holstenkamp direkt vor den betroffenen Gebäuden anstelle von Lärmschutznden kleinerermschutzllehnlich kleinerer „Knicks“) an den Fahrbahnrändern errichtet werden können. Die Wälle sind nur dann realisierbar, wenn die Fahrradinfrastruktur nicht dadurch beeinträchtigt wird und dienen insgesamt der Reduktion der seitlich von den Reifen abstrahlenden Lärmemission.

 

Anhänge